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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Das Anerkennungsgesetz des Bundes gibt Fachkräften aus dem Ausland das Recht, dass ihr Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird.

Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die Bundesregierung hatte daher im Jahr 2012 das sogenannte Anerkennungsgesetz als Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geschaffen. Und dieses Instrument wirkt: Nach der erfolgreichen Anerkennung sind neun von zehn Fachkräften mit ausländischem Berufsabschluss erwerbstätig.

Das Anerkennungsgesetz umfasst zum einen das Bundesgesetz »Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz« (BQFG) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), und zum anderen Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 bundesrechtlichen Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, so die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Krankenpflegegesetz) und die Handwerksmeister (Handwerksordnung).

Das Online-Portal »Anerkennung in Deutschland« zeigt den Weg zur richtigen Anerkennungsstelle und bietet auf Deutsch, Englisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Türkisch alle wichtigen Informationen rund um die Anerkennungsverfahren.

(10.01.2018, prh)

Portal »Anerkennung in Deutschland«

siehe auch: Bericht zum Anerkennungsgesetz 2017 (PDF, 78 Seiten)

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