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Förderung der Weiterbildung von Meisterinnen und Meistern (Meisterweiterbildungsstipendium) in Mecklenburg-Vorpommern

https://www.lfi-mv.de/

Gegenstand der Förderung der Weiterbildung von Meisterinnen und Meistern in Mecklenburg-Vorpommern

Im Zusammenhang mit einem erstmaligen Studium oder einer wissenschaftlichen Weiterbildung können Handwerks- und Industriemeister ein Stipendium erhalten. 

Voraussetzung ist, dass das Studium oder die wissenschaftliche Weiterbildung als Vollzeit-Direkt-Studium in einem einschlägigen Fachgebiet an einer Hochschule des Landes durchgeführt wird. Die Mindestdauer für die wissenschaftliche Weiterbildung beträgt 1 Monat.

Höhe und Umfang der Förderung der Weiterbildung von Meisterinnen und Meistern in Mecklenburg-Vorpommern

Das Stipendium wird als nicht rückzahlbarer monatlicher Zuschuss während des Studiums oder der wissenschaftlichen Weiterbildung gewährt. Die Förderung beträgt monatlich 600 Euro. 

Der Beginn der Förderung ist im Fall der Antragstellung vor Aufnahme des Studiums oder der wissenschaftlichen Weiterbildung der Beginn des Semesters, zu dem der Antragsteller das Studium beginnt, bzw. der Beginn der wissenschaftlichen Weiterbildung.

Die Förderung endet im Fall des Studiums mit Ablauf des Monats, in dem die Examensprüfung abgelegt wurde, oder spätestens nach Ablauf der Regelstudienzeit für einen berufsqualifizierenden Abschluss; im Fall der wissenschaftlichen Weiterbildung mit ihrem Ende. Das Stipendium wird auch während der vorlesungsfreien Zeit gewährt.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Thematik: Regionalentwicklung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitslose, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige

Zuständigkeit:

Antragstellung für die Förderung der Weiterbildung von Meisterinnen und Meistern in Mecklenburg-Vorpommerns

Der formgebundene Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Beginn des Studiums oder der wissenschaftlichen Weiterbildung gestellt werden. 

Weitere programmspezifische Informationen und Bestimmungen:

Landesförderinstitut
Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin

Tel.: Erstberatung: 0385-6363 1282 oder 1473

https://www.lfi-mv.de/
E-Mail: info@lfi-mv.de

Postanschrift:
Pos tfach: 160255
19092 Schwerin

 


https://www.lfi-mv.de/

Weitere Informationen:
https://www.service.m-v.de/foerderfibel/?sa.fofifoerderung.foerderung_id=63&sa.fofi.kategorie_id=1

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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