Ariadne Pfad:

Inhalt

Der Bremer Weiterbildungsscheck - Förderprogramm ist ausgelaufen, Anschlussförderung in Planung

https://www.bremen.de/weiter-mit-bildung-und-beratung-26456200

Achtung: Aufgrund der Befristung des Förderprogramms können aktuell keine Weiterbildungsschecks mehr ausgegeben werden. Eine Anschlussförderung ist in Planung.

Was ist der Bremer Weiterbildungsscheck?

Der Bremer Weiterbildungsscheck ist ein Gutschein zur Ermäßigung von Kursgebühren. Er wird vergeben im Rahmen des Landesprogramms "Weiter mit Bildung und Beratung" und gefördert durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Wer wird mit dem Bremer Weiterbildungsscheck gefördert?

Mit dem Bremer Weiterbildungsscheck sollen verschiedene Personengruppen sowie Klein- und Kleinstbetriebe bei der Beteiligung an Weiterbildung unterstützt werden:
  • Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen
  • Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbaren (veralteten) Berufsabschlüssen
  • Personen im SGB-II Bezug, die nicht mit Mitteln des SGB II gefördert werden können
  • Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
  • Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die einen Berufsabschluss nachträglich erwerben wollen

Wie hoch kann die Förderung durch den Bremer Weiterbildungsscheck ausfallen?

Bis 50 % der Kursgebühren (maximal 500,- € pro Person und pro Jahr) können Unternehmen für die Mitarbeiterqualifizierung sowie erwerbstätige und erwerbslose Personen als Zuschuss bekommen. Für un- und angelernte Personen kann eine Weiterbildung sogar bis zu 70 % (maximal 500,- € pro Person und pro Jahr) bezuschusst werden. Unternehmen  können insgesamt Fördermittel für vier Mitarbeiter beantragen. Nehmen auch un- oder angelernte Mitarbeiter (mindestens vier) an den Weiterbildungen teil, dann fördert das Land bis zu zehn Weiterbildungen pro Unternehmen jährlich.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung durch den Bremer Weiterbildungsscheck?

  • Möchte ein Kleinst- oder Kleinunternehmen die Förderung beantragen muss sich eine Betriebsstätte im Land Bremen befinden.
  • Beantragt eine Person den Bildungsscheck muss diese im Land Bremen wohnen oder arbeiten.
  • Des Weiteren darf das Bruttojahreseinkommen nicht über 25.600,- Euro beziehungsweise bei steuerlich gemeinsam veranlagten Paaren nicht über 51.200,- Euro liegen.

Wie beantrage ich die Förderung durch den Bremer Weiterbildungsscheck?

Zuerst muss eine persönliche Beratung bei der Handelskammer in Bremen oder beim Arbeitsförderungs-Zentrum in Bremerhaven (entscheidend ist der Sitz des Unternehmens beziehungsweise der Wohnort der Person) erfolgen. Dort werden gemeinsam mit den Beratern sämtliche Fragen rund um die Förderung besprochen und gegebenenfalls der/die Weiterbildungsscheck/s ausgestellt. Ein Weiterbildungsscheck ist maximal sechs Monate gültig. In diesem Zeitraum muss die Anmeldung und der Beginn der Weiterbildung erfolgen. Zu beachten ist, dass die Anmeldung zur Weiterbildung erst vorgenommen wird, wenn der Scheck ausgestellt wurde.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung durch den Bremer Weiterbildungsscheck?

Gemeinsam mit der Anmeldung wird der ausgestellte Weiterbildungsscheck bei der Weiterbildungseinrichtung abgegeben. Das Unternehmen oder die Person erhält eine Rechnung über die Kursgebühr, abzüglich des Zuschusses des Schecks.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitslose

Zuständigkeit:

Weitere Informationen zur Förderung durch den Bremer Weiterbildungsscheck gibt

Für Bremen und Bremerhaven:


Frau Drews
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Abteilung Arbeit / Referat 22
Hutfilterstr. 1-5
28195 Bremen
E-Mail: tomke.drews@wah.bremen.de
Telefon: 0421- 361-18421

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Arbeitnehmerkammer!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Handelskammer!


https://www.bremen.de/weiter-mit-bildung-und-beratung-26456200

Weitere Informationen:
https://www.bremen.de/der-bremer-weiterbildungsscheck-26456491

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Weitere IWWB-Suchen

Bitte beachten Sie auch unsere anderen Suchangebote:

 

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)