Meisterbonus Bayern
https://www.stmwi.bayern.de/mittelstand-handwerk/aus-und-weiterbildung/meisterbonus/
Der Freistaat Bayern gewährt einen Meisterbonus für erfolgreich abgelegte
- Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft, in Gesundheitsberufen sowie
- staatliche Fortbildungsprüfungen in den oben genannten Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.
Antragsberechtigte für den Meisterbonus Bayern
Voraussetzungen für den Meisterbonus Bayern
Art und Höhe der Förderung des Meisterbonus Bayern
- 1.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis vor dem 1. Januar 2018 festgestellt wurde,
- 1.500 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis vom 1. Januar 2018 bis 31. Mai 2019 festgestellt wurde und
- 2.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2019 festgestellt wurde.
Thematik: Handwerksförderung
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitslose, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige
Zuständigkeit:
Zuständig sind die Kammern der gewerblichen Wirtschaft, die Bayerische Verwaltungsschule, die Steuerberaterkammern, die nach der Verordnung über Zuständigkeiten für die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft zuständigen Stellen sowie die agrarwirtschaftlichen Fachschulen.
https://www.stmwi.bayern.de/mittelstand-handwerk/aus-und-weiterbildung/meisterbonus/
Weitere Informationen:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/vergabe-meisterbonus-meisterpreis-bayern.html
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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