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Sachsen-Anhalt: Förderprogramm »Weiterbildung direkt« startet in neue Runde

Land Sachsen-Anhalt

Beschäftigte in Sachsen-Anhalt können bei einer individuellen Qualifizierung auf finanzielle Unterstützung des Landes bauen. Bis zu 90 Prozent der Kosten für die berufliche Weiterbildung und Zusatzqualifikation können gefördert werden. Das sieht das Programm »WEITERBILDUNG direkt« vor, das jetzt in eine neue Runde gestartet ist. Neu ist, dass selbst noch in der Erstausbildung befindliche Erwachsene unterstützt werden können, wenn sie bereits neben der Lehre eine Zusatzqualifikation anstreben.

Landes-Arbeitsminister Norbert Bischoff erklärte: »Weiterbildung ist ein Gebot der Stunde. Eine einmal erlangte Ausbildung reicht längst nicht mehr für ein ganzes Arbeitsleben. Betriebe sind gefordert. Aber auch jeder und jede Einzelne hat es in der Hand, sich selbst zu kümmern und mit Qualifizierungen fit zu halten. Und dafür kann es nie zu früh sein. Das Programm »Weiterbildung direkt« ist eine Chance«.

»WEITERBILDUNG direkt« war Anfang 2014 erstmals an den Start gegangen. Nach Einschätzung von Arbeitsminister Bischoff ist das Programm mit rund 1.000 geförderten Qualifizierungen und einem Mitteleinsatz von fast 2,3 Millionen Euro ein Erfolg.

Die Erweiterung für in Ausbildung befindliche Erwachsene sieht vor, dass volljährige Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen gefördert werden können, wenn sie Zusatzqualifikationen anstreben - etwa im Computer- oder Fremdsprachenbereich.

Das Programm richtet sich vor allem an Berufstätige sowie an Erwerbslose ohne Bezug von Sozialleistungen, die über Weiterbildung ihre berufsspezifischen Kompetenzen erweitern oder den Zugang zur Beschäftigung verbessern wollen.

Umgesetzt wird das neue Programm von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Dort sind auch die Anträge zu stellen. IB-Chef Manfred Maas betonte: »Lebenslanges Lernen ist ein unverzichtbarer Baustein in der persönlichen Entwicklung. Weiterbildung stärkt die beruflichen Kompetenzen, erweitert Fähigkeiten und vermehrt Wissen. Dadurch verbessern sich die Arbeitsmarkchancen und es eröffnen sich neue Perspektiven«.

Das Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert. Wichtig ist, dass die verbindlichen Anmeldungen zu den Weiterbildungsmaßnahmen erst mit dem Zuwendungsbescheid erfolgen. Für den Zuschuss zur individuellen beruflichen Qualifizierung gibt es bis zu 25.000 Euro je Weiterbildungsvorhaben. Bei Zusatzqualifikationen ist eine Zuwendung bis zu 3.000 Euro je Vorhaben möglich.

Unterstützt werden Weiterbildungen mit Kosten ab 1.000 Euro. Bis zu 90 Prozent der Kosten übernimmt das Land, wenn die oder der Beschäftigte ein Bruttogehalt unter 1.500 Euro bezieht. Beträgt das monatliche Bruttogehalt maximal 2.500 Euro, so trägt das Land 80 Prozent der Weiterbildungskosten. Für Berufstätige mit höherem Einkommen bis zu 4.350 Euro brutto übernimmt das Land immerhin noch 60 Prozent der Kosten. Beschäftigte, die 45 Jahre und älter sind, bekommen 80 Prozent erstattet, wenn sie ein Bruttogehalt von bis zu 4.350 Euro haben. Auch für Teilzeit- und befristet Beschäftigte oder Alleinerziehende übernimmt das Land 80 Prozent.

Hinweis: Die Investitionsbank IB-Sachsen-Anhalt hat unter 0800 56 007 57 FREE eine kostenfreie Rufnummer geschaltet, unter der montags bis donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 15.00 Uhr eine Erstberatung erfolgen kann. (05.08.2015, prh)

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