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Hessen stockt Weiterbildungsförderung um 12 Millionen Euro auf

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Erster hessischer Weiterbildungspakt am 30. September 2016 unterzeichnet 

Für den Weiterbildungspakt stellt das Land Hessen zusätzlich zur bisherigen Förderung nach dem Hessischen Weiterbildungsgesetz 12 Mio. Euro für die kommenden vier Jahre und damit rund drei Mio. Euro durchschnittlich pro Jahr mehr zur Verfügung.

Dieser Betrag entspricht einer Steigerung von annähernd 40 Prozent. Die Mittel werden je zur Hälfte für eine Erhöhung der gesetzlichen Förderung von Unterrichtsstunden nach dem Hessischen Weiterbildungsgesetz und erstmals auch für konkrete Projekte eingesetzt. Das Landeskuratorium für Weiterbildung und Lebensbegleitendes Lernen als gesetzliches Beratungsgremium der Landesregierung zu Fragen der Weiterbildung hat die Entwicklung des Weiterbildungspakts aktiv unterstützt und wird nun auch die Umsetzung begleiten.

Den Zielen des Paktes, erläuterte Kultusminister Lorz, seien konkrete Handlungsfelder zugeordnet, so beispielsweise der Ausbau allgemeiner Bildungsberatung und mobiler bzw. online-gestützter Lernangebote, aber auch Bildungsangebote zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Hierzu zählen u.a. Bürgerdialoge und Demokratie-, Kultur- und Geschichtswerkstätten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen hierdurch vertiefte Kenntnisse über politische Prozesse gewinnen und zum bürgerschaftlichen Engagement ermuntert werden. Insbesondere sollen Einrichtungen darin unterstützt werden, ihr Gesamtangebot – über Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache hinaus – so zu gestalten, dass es von Migrantinnen und Migranten stärker angenommen wird. Auch die Heranführung junger Menschen mit Migrationshintergrund an die Arbeitswelt mit spezifischen Angeboten soll weiter unterstützt werden.

Im Kontext des Weiterbildungspaktes Anreize schaffen

Außerdem sollen im Kontext des Weiterbildungspaktes auch Anreize zur Konzeption, Erweiterung und Umsetzung inklusiver Lernangebote für Lernende mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen geschaffen werden. Nicht zuletzt haben sich die Partner die Stärkung der Qualität gesetzt. Hier steht die Fortbildung von Mitarbeitenden und Kursleitenden in den Weiterbildungseinrichtungen im Mittelpunkt, beispielsweise in den Bereichen Erwachsenenpädagogik, Grundbildung, Inklusion, Gesundheitsbildung und Ehrenamt.

Weiterbildung in Hessen beruht auf drei Säulen

»Mit ihren Volkshochschulen, den Einrichtungen in freier Trägerschaft und den regionalen Verbünden des HESSENCAMPUS, die das Land gemeinsam mit unseren Kommunen gleichfalls fördert, ruht die hessische Weiterbildung auch künftig auf den bewährten drei Säulen. Der neue Weiterbildungspakt stattet sie nun in erheblichen Umfang mit zusätzlichen finanziellen Mittel aus und macht sie damit für die Bewältigung der immer bedeutsamer werdenden Aufgaben fit für die Zukunft«, sagte der Kultusminister abschließend.

QUELLE: Nach einer Information des Hessischen Kultusministeriums

(11.10.2016, HKM/prh)

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