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Bundesregierung lehnt Allgemeinverbindlichkeitserklärung für Tarifvertrag in Weiterbildungsbranche ab

Der Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche wird wohl so schnell nicht eingeführt werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen lehnt es ab, einen von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelten Mindestlohntarifvertrag für die gesamte Branche als allgemeingültig zu erklären.

In einer von der SPD-Bundestagsfraktion hierzu verbreiteten Presseerklärung heißt es, Weiterbildung bleibe damit ein »Paradies für unseriöse Billiganbieter«. Die Ablehnung durch Frau von der Leyen sei ein Skandal: »Es gab keinerlei Widerstand gegen diesen Tarifvertrag, es gibt keinen konkurrierenden Tarifvertrag. Sogar die Bundesanstalt für Arbeit hat bereits mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung gerechnet und ihre Ausschreibungsbedingungen entsprechend angepasst.«

Die Entscheidung der Ministerin sei »ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten im Weiterbildungssektor«, heißt es abschließend in der Erklärung. Wie der Focus berichtet, sei der Antrag »mangels Vorliegens eines öffentlichen Interesses« abgelehnt worden.

Die Voraussetzungen für einen branchenweiten Mindestlohn waren von der Koalition aus Unionsparteien und SPD bereits Ende Januar 2009 geschaffen worden. Damals wurde die Weiterbildungsbranche in das Entsendegesetz aufgenommen. Hätte der Tarifvertrag in der Aus- und Weiterbildungsbranche jetzt den Status der Allgemeingültigkeit erhalten, hätte er für fast 25.000 Beschäftigte gegolten. Der Branchentarifvertrag sichert nach GEW-Angaben Brutto-Monats-Löhne von knapp über 2.000 Euro (Stundenlohn: 12,28 Euro) im Westen und rund 1.800 (Stundenlohn: 10,93 Euro) in den östlichen Bundesländern ab. (06.10.2010, prh)

Siehe auch: SPD fordert Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche

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