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Europäische Bildungspläne: Aus- und Weiterbildung soll gestärkt werden

Ein Baustein ist die nationale Anerkennung nicht-formaler und informeller Lernergebnisse bis 2014.

Den Bildungsministern in der EU brennt es offensichtlich auf der Seele: Die Berufliche Bildung soll hinter der akademischen nicht nachstehen. Gerade im Kontext der Wirtschafts- und Finanzkrise betonten sie auf ihrer Sitzung am 18./19. November 2010 die Relevanz, aber auch den Erneuerungsbedarf von Aus- und Weiterbildung sowie die Notwendigkeit der europäischen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Eine »globale Vision« für die Berufsbildung bis 2020 legte der Bildungsministerrat fest, bekräftigte und erneuerte die Prinzipien des Kopenhagen-Prozesses und verpflichtete sich zu »kurzfristigen Leistungen« bis 2014.

In einem 27-seitigen Papier zu den »Prioritäten einer verbesserten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung« wird dargelegt, was in Anbetracht einer alternden Gesellschaft notwendig ist: Exzellenz auch in der Berufsbildung, Lebenslanges Lernen (»fortgesetzte Berufsbildung«), innovative Lösungen für eine sichere und nachhaltige Finanzierung der Berufsbildungssysteme und eine erfolgreiche Antizipation der vom Arbeitsmarkt verlangten Qualifikationen. Alle Betroffenen müssten dafür zusammenarbeiten: Anbieter von Berufsbildung, Lehrende und Lernende sowie weitere Organisationen, die für eine Verbesserung der Beruflichen Bildung relevant sind.

Damit sind wir beim Stichwort. Denn mit dem Umschwung vom Input- zum Output-orientiertem Lernen wird der nicht-formale und informelle Bildungsbereich auch für die Berufliche Bildung interessant. Zur Flexibilisierung der Berufsbildungssysteme, so das Papier, müsse es flexible Bildungswege geben, die mehr Durchlässigkeit zwischen den Bildungsformen (Schule, Berufsbildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung) erlauben und die die Anerkennung nicht-formal und informell erworbener Lernerfolge beinhalten. Vorrangig, um die Weiterbildungsbeteiligung auf die festgelegte Quote von 15% aller Erwachsenen eines Landes zubringen, sollen spätestens ab 2015 nationale Verfahren zur Anerkennung und Validierung nicht-formalen und informellen Lernens entwickelt werden, die deren Einordnung in die nationalen Qualifizierungsrahmen erlauben. Die Verfahren sollen sich an den Kompetenzen, Wissen und Fertigkeiten orientieren, unabhängig vom Kontext, in dem sie erworben wurden, zum Beispiel in der Allgemeinen Weiterbildung, in der Beruflichen Bildung oder in freiwilligen Aktivitäten. Dafür sei eine enge Kooperation verschiedener Politikbereiche notwendig, so die für Jugend, Sport, Kultur, Soziales und Beschäftigung zuständigen Stellen.

Aber auch unter den Kurzzeit-Zielen findet sich die Aufforderung, den »Gebrauch von Verfahren für die Validierung nicht-formalen und informellen Lernens, unterstützt vom EQF/NQR und durch Beratung, zu entwickeln und zu bewerben« - und das bis 2014. Um dem Ganzen etwas Druck zu machen, plant der Rat eine Empfehlung zur Validierung für das Jahr 2011. Mal sehen, wie weit der Prozess zum Nationalen Qualifizierungsrahmen in Deutschland dann ist.

Quelle: Jugendpolitik in Europa (07.12.2010, prh)

Schlussfolgerungen des Rates zu den Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung im Zeitraum 2011-2020 (PDF, 11 Seiten)

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