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Hessen: Neues Weiterbildungsgesetz in den Landtag eingebracht

Der Hessische Landtag hat den Entwurf für ein neues hessisches Weiterbildungsgesetz im Landtag in Wiesbaden in erster Lesung beraten. Wie die zuständige Kultusministerin Henzler erklärte, solle die Novelle im Kern an das derzeit geltende Weiterbildungsgesetz anknüpfen, das im Jahr 2006 einstimmig im Landtag beschlossen worden sei. Sie nehme darüber hinaus nötige, durch aktuelle Entwicklungen der hessischen Weiterbildungslandschaft bedingte Anpassungen vor. »Die Novelle erweitert gleichzeitig den Handlungsspielraum für die an der Weiterbildung beteiligten öffentlichen und freien Träger zur Weiterentwicklung des Systems Lebensbegleitenden Lernens in Hessen«, so die Ministerin.

Als wichtigste Neuerungen sind vorgesehen:

  • Das »strategische Bündnis« HESSENCAMPUS, das seit Jahren erfolgreich praktiziert wird und bundesweit Beachtung findet, wird nun auf rechtlich sichere Füße gestellt. Der Gesetzestext sieht die Möglichkeit von Verbünden von Beruflichen Schulen, Schulen für Erwachsenen und Volkshochschulen vor. Die Bezeichnung HESSENCAMPUS ist für diese Bündnisse verbindlich vorgesehen. »HESSENCAMPUS nimmt im Bereich des Lebensbegleitenden Lernens eine entscheidende Rolle ein«, sagte die Ministerin. »Ziel ist es, Bildung für Erwachsene ganzheitlicher und attraktiver als bisher zu machen und damit immer mehr Menschen am Lebensbegleitenden Lernen teilhaben zu lassen. Dies ist in den vergangenen fünf Jahren sehr erfolgreich gelungen.« Die Akzeptanz von HESSENCAMPUS vor Ort sei sehr groß. 2007 seien acht Regionen beteiligt gewesen, mittlerweile seien es bereits 16, weitere befänden sich im Aufnahmeverfahren. In den heute schon aktiven regionalen Zusammenschlüssen seien weit mehr als 150 Einrichtungen involviert, darunter jetzt schon 35 berufliche Schulen, 9 Schulen für Erwachsene und 18 Volkshochschulen.
  • Das übergeordnete Ziel, die Weiterbildungsbeteiligung von Erwachsenen zu fördern, wird als programmatische Vorgabe in den Gesetzestext aufgenommen und als Aufgabe der Weiterbildungseinrichtungen definiert.
  • Die Möglichkeit der Einrichtung einer regionalen Bildungskoordination wird im Gesetz verankert. Land und Kommunen haben den Auftrag, die notwendigen Rahmenbedingungen für ein für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbares, am Bedarf orientiertes und abgestimmtes Bildungsangebot zu schaffen. Um den Bedarf zu ermitteln und noch besser zu koordinieren, soll es eine regionale Bildungskoordination geben. Dadurch können Angebote breiter angelegt, kann die Bildungsberatung verbessert und können Ressourcen effektiver genutzt werden.
  • Die Zusammensetzung des Landeskuratoriums für Weiterbildung und Lebensbegleitendes Lernen (LAKU) wird angepasst bzw. teilweise neu geregelt: An den Sitzungen des LAKU nehmen künftig zwei Mitglieder von HESSENCAMPUS – mit beratender Stimme – teil. Die Geschäftsführung des LAKU wird künftig durch den Leiter / die Leiterin der Koordinationsstelle für Weiterbildung des Hessischen Kultusministeriums ausgeübt.
  • Die Gesundheitsbildung, die bisher lediglich eingeschränkt zum förderfähigen Pflichtangebot der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft zählte, wird, auf ausdrücklichen Wunsch der Volkshochschulen, uneingeschränkt in das Pflichtangebot integriert.
  • Die Möglichkeit der Erstellung einer hessischen Weiterbildungsstatistik wird, analog zu den Regelungen anderer Bundesländer, in das Gesetz aufgenommen.
(08.06.2011, prh)

Im Wortlaut: Entwurf des Hessischen Weiterbildungsgesetzes (PDF, 15 Seiten)...

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