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NRW: Erweiterte Fördermöglichkeiten für den Bildungsscheck

Auch Arbeitnehmer aus Betrieben mit 250 und mehr Mitarbeitern können zukünftig über einen Bildungsscheck gefördert werden.


Menschen, die schlechtere oder unsichere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, sollen in Zukunft stärker bei ihren Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung unterstützt werden. Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium hat deshalb die Förderbedingungen für den Bildungsscheck des Landes geändert.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen können z.B. Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Zeitarbeitnehmer, befristet Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Ältere ab 50 Jahren künftig jährlich statt wie bisher alle zwei Jahre einen Bildungsscheck beantragen.

Mit dem Bildungscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss bis zu 500 Euro zu den Weiterbildungskosten. »Zukünftig können nun auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gefördert werden, dieses Angebot gab es bisher nicht«, sagte NRW-Arbeitsminister Schneider. Damit bekommen ArbeitnehmerInnen, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf tätig sind, keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, befristet beschäftigt sind, als ZeitarbeitnehmerInnen arbeiten oder älter als 50 Jahre sind, künftig deutlich mehr Chancen auf Förderung in der Weiterbildung.

Vom 1. Januar 2006 bis zum 30. April 2011 wurden rund 420.000 Bildungsschecks in Nordrhein-Westfalen ausgegeben.

  (10.06.2011, prh)

Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW

IWWB-Suche nach Beratungsstellen zum Bildungsscheck in NRW

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