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Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht wird überarbeitet

Die Bundesregierung hat in den Bundestag einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, die Regeln für die Zulassung zum Fernunterricht zu vereinfachen. Darin heißt es, dass derzeit Beschränkungen im europäischen Binnenmarkt Dienstleistungserbringer daran hinderten, im Binnen- und Außenraum uneingeschränkt Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen. Davon betroffen seien auch die Anbieter von Fernunterricht.

Um für sie Beschränkungen zu beseitigen, soll laut Gesetzentwurf das Fernunterrichtsschutzgesetz an die Europäische Dienstleistungsrichtlinie angepasst werden. Damit soll eine Genehmigungsfiktion aufgenommen und die Möglichkeit zur Einführung einer einheitlichen Stelle zur erleichterten Abwicklung von Formalitäten und Verfahren geschaffen werden.

Konkret bedeutet dies, dass die genehmigende Stelle, die Staaliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln (ZFU), innerhalb von drei Monaten über die Zulassung befinden muss. Verstreicht diese Frist, gilt die Zulassung automatisch als erteilt.

  (22.06.2011, prh)

Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF, 11 Seiten)

Zentralstelle für Ferrnunterricht Köln

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