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Unfallversichert bei der beruflichen Weiterbildung

DGUV Arbeit und GesundheitBeschäftigte, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Ob die Weiterbildung durch den Betrieb selbst organisiert oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird, spielt dabei keine Rolle. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessert und nicht rein privaten, hobbymäßigen Interessen dient. Wann der Unfallversicherungsschutz im Einzelnen greift, wird in der neuen Ausgabe der Zeitschrift »DGUV Arbeit und Gesundheit« erläutert.

Der Fachkräftemangel und der ständige Wandel in der Arbeitswelt führen dazu, dass Beschäftigte immer häufiger ihr berufsrelevantes Wissen in Aus- und Weiterbildungen erweitern. Dabei können sie auf Veranlassung ihres Arbeitgebers an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen oder aus eigener Initiative eine berufliche Fortbildung durchführen. Gut zu wissen: In beiden Fällen besteht der Unfallversicherungsschutz während der Veranstaltung sowie bei der An- und Abreise. Zuständig ist bei betrieblich veranlassten Weiterbildungsmaßnahmen die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse des Betriebs. Bei privat organisierter Weiterbildung ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger der Bildungseinrichtung zuständig. Falls also etwas passiert, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Akutversorgung, sorgt wenn nötig für eine umfassende Rehabilitation sowie für eine mögliche Entschädigung, zum Beispiel in Form einer Rente.

Allerdings gilt: Unfälle in der Freizeit, auch rund um die Weiterbildungsmaßnahme, sind nicht unfallversichert. Auch bei selbst organisierten Kursen im Ausland, etwa einem Sprachkurs in England oder Italien, besteht kein Versicherungsschutz.

 

(15.11.2012, prh)

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