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Handlungsempfehlungen gegen Altersdiskriminierung vorgelegt

AntidiskriminierungsstelleScherf-Kommission fordert Abschaffung von Altersgrenzen beim Ehrenamt und bei der Weiterbildung.   

Die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingesetzte Kommission gegen Altersdiskriminierung spricht sich für einen Abbau von Altersgrenzen im Ehrenamt, für eine Überprüfung tarifvertraglicher Altersgrenzen und für die vollständige Abschaffung von Hinzuverdienstgrenzen bei Frührenten aus. Auch setzt sie sich für den Abbau von Ungleichbehandlungen im Pflegebereich ein.

»Altersgrenzen halten ältere Menschen vom Engagement für die Gesellschaft ab. Das ist schlicht dumm und gehört abgeschafft«, sagte der Vorsitzende der Kommission, der ehemalige Bremer Bürgermeister Henning Scherf, bei der Vorstellung der Handlungsempfehlungen am Dienstag in Berlin. »Wir sollten ehrenamtliche Tätigkeit honorieren. Bürgerinnen und Bürger sollten sich unabhängig von ihrem Lebensalter frei entscheiden können, wann und wie lange sie sich engagieren möchten«, ergänzte der wissenschaftliche Leiter der Kommission, der Dortmunder TU-Professor Gerhard Naegele.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, dankte der Kommission für die Handlungsempfehlungen und appellierte an den Gesetzgeber, die Vorschläge umzusetzen. Noch nie hätte sich ein Gremium derart umfänglich und systematisch mit dem Thema Altersdiskriminierung auseinandergesetzt. »In vielen Köpfen ist das Thema Altersdiskriminierung einfach noch nicht angekommen. Die Empfehlungen zeigen, dass sich das ändern muss«, sagte Lüders.

Der Fokus der Kommissionsarbeit und der darauf bezogenen Empfehlungen lag auf möglichen Diskriminierungen aufgrund des Alters in den Themenfeldern Arbeitsleben und Arbeitsrecht sowie im Gesundheitswesen, Pflegebereich und Sozialschutz.

Im Bereich Arbeitsleben und Arbeitsrecht wünscht sich die Kommission mehrheitlich eine bessere Arbeitsmarkt- und Betriebsintegration Älterer. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels votiert die Kommission für den Abbau möglicher Benachteiligungen aufgrund des Alters beim Zugang zu bezahlter Erwerbsarbeit – auch in der Übergangsphase zwischen Erwerbstätigkeit und Rente.

Besondere Beachtung fand bei der Kommission die weit verbreitete Koppelung der automatischen und starren Beendigung des Arbeitsverhältnisses an das Erreichen der (allgemeinen/gesetzlichen) Regelaltersgrenze (Renteneintrittsalter) sowie der Abbau der von den geltenden Hinzuverdienstgrenzen im Rentenrecht ausgehenden Barrieren für eine Beschäftigung von Rentnern und Rentnerinnen vor Erreichen der Regelaltersgrenze.

Die Kommission spricht sich weiterhin für die Überprüfung potenzieller Rückwirkungen bestehender tariflicher und betrieblicher Regelungen auf die Erwerbschancen anderer Beschäftigtengruppen (auch der eigenen Altersgruppe) aus wie zum Beispiel Senioritätsregelungen.

Im Zusammenhang mit beruflicher Weiterbildung empfiehlt die Kommission dem Gesetzgeber:

  • Den Ausbau der beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie Möglichkeiten zu schaffen bzw. auszubauen, um nachträglich im Lebenslauf erworbene Qualifikationen anzuerkennen.

  • Die Überprüfung der geltenden Bestimmungen im Arbeitsförderungsrecht zu Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung sowie zur Praxis der beruflichen Rehabilitation hinsichtlich einer besseren Erreichbarkeit älterer ArbeitnehmerInnen.

Außerdem spricht sich die Kommission dafür aus, dass ältere Menschen, die aufgrund einer Erkrankung pflegebedürftig werden, in Zukunft mehr Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft angelehnt an das Behindertenrecht des SGB IX erhalten sollten. Bestehende Ungleichheiten in den Sozialleistungssystemen seien auszugleichen, soweit dies finanzierbar ist.

Hintergrund
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


(05.12.2012, prh)

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