Aufstiegs-BAföG / Meister - BAföG - Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG
Bezirksregierung Köln, Dezernat 49.5: Ausbildungsförderung
50606 Köln
Telefon: 0221-147-4980
E-Mail: afbg@bezreg-koeln.nrw.de,  
Das Dezernat 49 der Bezirksregierung Köln bewilligt Leistungen nach dem AFBG („Aufstiegs-BAföG“ oder „Meister-BAföG“), wenn Sie an einer Maßnahme zur Aufstiegsfortbildung teilnehmen wollen und Ihren ersten Wohnsitz in NRW haben.
Sie wollen an einer Maßnahme zur Aufstiegsfortbildung (z. B. eine Fortbildung zum Meister, Techniker oder Fachwirt) teilnehmen und haben Ihren ersten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen? Dann können Sie durch Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem so genannten Aufstiegs-BAföG oder Meister-BAföG, finanziell unterstützt werden. Dasselbe gilt, wenn Sie im Ausland Ihren Wohnsitz haben und die Aufstiegsfortbildung in Nordrhein-Westfalen durchführen.
Die unterschriebenen Antragsunterlagen können Sie wie folgt übermitteln:
postalisch: Bezirksregierung Köln, Dezernat 49.5, 50606 Köln
eingescannt per E-Mail: afbg@bezreg-koeln.nrw.de
per Fax: 0221-147-4951
persönlich: Bezirksregierung Köln, Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen
Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag bei den Kammern einzureichen. Zuständig für die Bewilligung dieser Leistungen ist das Dezernat 49.
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Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
"In eigener Sache" Ratgeberportal berufliche Weiterbildung mit kostenlosen Kompetenztests
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