Aufstiegsbonus I und II (Meisterbonus Existenzgründerbonus) in Rheinland-Pfalz
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Ziele des Aufstiegsbonus I und II (Meisterbonus Existenzgründerbonus) in Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die berufliche Fortbildung sowie die Existenzgründung in gewerblichen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Berufen.
- für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen (Aufstiegsbonus I),
- anlässlich von Existenzgründungen durch Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen (Aufstiegsbonus II).
Antragsberechtigte für den Aufstiegsbonus I und II (Meisterbonus Existenzgründerbonus) in Rheinland-Pfalz
- eine Prüfung als Meister, Fachwirt oder in vergleichbaren Fortbildungsprüfungen erfolgreich bestanden haben (Aufstiegsbonus I),
- innerhalb von zehn Jahren nach Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen sich selbständig gemacht haben (Aufstiegsbonus II).
Voraussetzungen für den Aufstiegsbonus I und II (Meisterbonus Existenzgründerbonus) in Rheinland-Pfalz
Aufstiegbonus I:
Aufstiegbonus II:
- die Gründung einer selbständigen Vollexistenz,
- die Übernahme eines bestehenden Betriebes,
- den Erwerb einer tätigen Beteiligung (mind. 25%, Sperrminorität vorhanden),
- die schrittweise Entwicklung einer Selbständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder
- den Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung) handeln.
Art und Höhe der Förderung durch den Aufstiegsbonus I und II (Meisterbonus Existenzgründerbonus) in Rheinland-Pfalz
- beim Aufstiegsbonus I: pro Person 2.000 EUR je fachlich unterschiedlichem Fortbildungsabschluss,
- beim Aufstiegsbonus II: pro Person 2.500 EUR.
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige, Arbeitslose
Zuständigkeit:
Antrags- und Bewilligungsverfahren der Förderung durch den Aufstiegsbonus I (Meisterbonus) Rheinland-Pflaz
Die zuwendungsberechtigten Personen werden von den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern und der Landwirtschaftskammer ermittelt und festgestellt. Die genannten Stellen informieren diese Personen über die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten den Aufstiegsbonus I bei der jeweiligen Kammer zu beantragen, sofern nicht bereits eine vergleichbare Zuwendung bei einer anderen Kammer oder einer entsprechenden Stelle in einem anderen Bundesland beantragt wurde.
Antrags- und Bewilligungsverfahren der Förderung durch den Aufstiegsbonus II (Existenzgründerbonus) Rheinland-Pflaz
Der Antrag ist spätestens achtzehn Monate nach der tatsächlichen Existenzgründung (Vorlage der Gewerbeanmeldung bzw. Bestätigung der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) einzureichen. Der Antrag auf Gewährung des Aufstiegsbonus II ist mit den zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen bei der jeweils zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder der Landwirtschaftskammer zu stellen.
Landwirtschaftskammer Rheinland-PfalzBurgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel. (06 71) 7 93-0
Fax (06 71) 7 93-1199
Internet
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Weitere Informationen:
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Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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