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Aufstiegsbonus I und II (Meisterbonus Existenzgründerbonus) in Rheinland-Pfalz

https://mwvlw.rlp.de/de/Themen/wirtschafts-und-innovationspolitik/fachkraeftesicherung/aufstiegsbonus/

Ziele des Aufstiegsbonus I und II (Meisterbonus Existenzgründerbonus) in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die berufliche Fortbildung sowie die Existenzgründung in gewerblichen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Berufen.

Gewährt werden einmalige Zuschüsse
  • für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen (Aufstiegsbonus I),
  • anlässlich von Existenzgründungen durch Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen (Aufstiegsbonus II).
Ziel ist es, Anreize für die berufliche Weiterbildung und für Existenzgründungen zu schaffen und damit die Zahl der im Land tätigen hochqualifizierten Fachkräfte zu erhöhen.

Antragsberechtigte für den Aufstiegsbonus I und II (Meisterbonus Existenzgründerbonus) in Rheinland-Pfalz

Antragsberechtigt sind Personen, die nach dem 1. Januar 2017
  • eine Prüfung als Meister, Fachwirt oder in vergleichbaren Fortbildungsprüfungen erfolgreich bestanden haben (Aufstiegsbonus I),
  • innerhalb von zehn Jahren nach Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen sich selbständig gemacht haben (Aufstiegsbonus II).

Voraussetzungen für den Aufstiegsbonus I und II (Meisterbonus Existenzgründerbonus) in Rheinland-Pfalz

Der Aufstiegsbonus II wird unabhängig vom Erhalt des Aufstiegbonus I gewährt.
Der Fortbildungsabschluss muss dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsprechen.

Aufstiegbonus I:

Die Prüfung muss vor einer Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder der Landwirtschaftskammer in Rheinland-Pfalz oder einer vergleichbaren zuständigen Stelle in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert worden sein.
Der Beschäftigungsort muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz liegen. Besteht zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses kein Beschäftigungsverhältnis, muss der ständige Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz liegen.
 

Aufstiegbonus II:

Bei dem Existenzgründungsvorhaben muss es sich um
  • die Gründung einer selbständigen Vollexistenz,
  • die Übernahme eines bestehenden Betriebes,
  • den Erwerb einer tätigen Beteiligung (mind. 25%, Sperrminorität vorhanden),
  • die schrittweise Entwicklung einer Selbständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder
  • den Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung) handeln.
Der Fortbildungsabschluss muss über ein entsprechendes Zeugnis oder bei Berufsabschluss im Ausland über einen Gleichwertigkeitsbescheid nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz nachgewiesen werden.

Art und Höhe der Förderung durch den Aufstiegsbonus I und II (Meisterbonus Existenzgründerbonus) in Rheinland-Pfalz

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
  • beim Aufstiegsbonus I: pro Person 2.000 EUR je fachlich unterschiedlichem Fortbildungsabschluss,
  • beim Aufstiegsbonus II: pro Person 2.500 EUR.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige, Arbeitslose

Zuständigkeit:

Antrags- und Bewilligungsverfahren der Förderung durch den Aufstiegsbonus I (Meisterbonus) Rheinland-Pflaz

Die zuwendungsberechtigten Personen werden von den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern und der Landwirtschaftskammer ermittelt und festgestellt. Die genannten Stellen informieren diese Personen über die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten den Aufstiegsbonus I bei der jeweiligen Kammer zu beantragen, sofern nicht bereits eine vergleichbare Zuwendung bei einer anderen Kammer oder einer entsprechenden Stelle in einem anderen Bundesland beantragt wurde.

Antrags- und Bewilligungsverfahren der Förderung durch den Aufstiegsbonus II (Existenzgründerbonus) Rheinland-Pflaz

Der Antrag ist spätestens achtzehn Monate nach der tatsächlichen Existenzgründung (Vorlage der Gewerbeanmeldung bzw. Bestätigung der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) einzureichen. Der Antrag auf Gewährung des Aufstiegsbonus II ist mit den zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen bei der jeweils zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder der Landwirtschaftskammer zu stellen.

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 
Burgenlandstraße 7 
55543 Bad Kreuznach 
Tel. (06 71) 7 93-0 
Fax (06 71) 7 93-1199 
E-Mail 
Internet 

https://mwvlw.rlp.de/de/Themen/wirtschafts-und-innovationspolitik/fachkraeftesicherung/aufstiegsbonus/

Weitere Informationen:
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschafts-und-innovationspolitik/fachkraeftesicherung/aufstiegsbonus/

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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