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Baden-Württemberg schafft Studiengebühren wieder ab

Die Stuttgarter Landesregierung hat am 26.07.2011 ihre Konzeption zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg beschlossen. Bislang müssen die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge - das sind weiterführende Studiengänge, die inhaltlich und zeitlich auf einem Bachelor-Studiengang aufbauen - pro Semester 500 Euro bezahlen. Diese Gebühren werden letztmals zum kommenden Wintersemester erhoben. Ab dem Sommersemester 2012 zahlt das Land den Hochschulen auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation, die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird.

Umfassender Ersatz der Studiengebühren - Qualitätssicherungsmittel für Studium und Lehre

Die Landesregierung will durch staatliche Qualitätssicherungsmittel den Wegfall der Studiengebühren für Hochschulen ersetzen - dies berücksichtigt Ausnahmen und Befreiungen von zuletzt 44 Prozent. Ausgehend von 500 Euro pro Semester ergibt sich derzeit für jede Studierende und jeden Studierenden ein Nettobetrag von 280 Euro pro Semester, der den Hochschulen zufließt.

Im Jahr 2010 haben die Hochschulen nach Angaben der Wissenschaftsministerin 140 Millionen Euro netto aus Studiengebühren eingenommen. In Anbetracht der steigenden Studierendenzahlen könnten die Hochschulen im Jahr 2012 voraussichtlich Qualitätssicherungsmittel in Höhe von über 150 Millionen Euro erwarten. Dies zeige anschaulich die Dynamik der vorgesehenen Regelungen.

Die Hochschulen müssen die Qualitätssicherungsmittel zweckgebunden für Studium und Lehre verwenden, zum Beispiel für zusätzliches Lehrpersonal, für besseren Service in Bibliotheken oder für die Anschaffung für Lernmaterial.

QUELLE: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

  (27.07.2011, prh)

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