
Berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen in Niedersachsen
https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Berufliche-Wiedereingliederung-von-Strafgefangenen-und-Haftentlassenen/index.jsp
Inhalte des Förderprogramms Berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen unterstützt Projekte zur beruflichen Integration von arbeitslosen Straffälligen, um Vermittlungshemmnisse zu beseitigen und die dauerhafte Eingliederung der straffällig Gewordenen in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.
Zielgruppe der Maßnahmen sind:
– Strafgefangene sowie ehemalige Strafgefangene, deren Entlassungszeitpunkt bei Aufnahme in die Maßnahme nicht länger als 6 Monate zurückliegt,
– Probanden der Bewährungshilfe sowie der Führungsaufsicht,
– Jugendliche und Heranwachsende, für deren Taten Rechtsfolge oder sonstige Maßnahmen insbesondere nach § 45 oder § 47 Jugendgerichtsgesetz (JGG) angeordnet wurden, sowie
– andere Straffällige, bei denen die Rechtskraft der letzten strafrichterlichen Entscheidung nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
Förderfähig sind konzeptionell aufeinander bezogenen Motivierungs-, Qualifizierungs- und Betreuungsmaßnahmen, die die berufliche Mobilität der Teilnehmenden erhöhen und/oder das Nachholen von Berufsabschlüssen vorbereiten oder ermöglichen.
Thematik: Berufliche Integration
Zielgruppe(n): Bildungsanbieter, Organisationen, Vereine, Verbände
Zuständigkeit:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Beratung
Valerie Linowitzki
Telefon
0511 30031-280
E-Mail
valerie.linowitzki@nbank.de
Wir sind für Sie erreichbar
montags bis freitags
08:00 bis 12:00 Uhr
Weitere Informationen:
https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Berufliche-Wiedereingliederung-von-Strafgefangenen-und-Haftentlassenen/index.jsp