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Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz: »Keine Engpässe bei Fortbildungen«

bundestag

Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass es bis September 2014 zu Engpässen bei Pflichtfortbildungen für Berufskraftfahrer kommen wird. Das schreibt sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen Berufskraftfahrer bis September 2014 Weiterbildungsmaßnahmen belegen, um den Eintrag mit der Schlüsselzahl »95« in ihrem Fahrerlaubnisschein zu bekommen, damit sie ihren Beruf weiter ausführen können.

Die Fragesteller hatten sich nun danach erkundigt, ob die Bundesregierung Vorsorge getroffen habe, wenn nicht alle erforderlichen Weiterbildungen fristgerecht durchgeführt werden könnten. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass sie von keinen Engpässen wisse und davon ausgehe, dass sich alle Betroffenen rechtzeitig informiert haben oder informiert wurden. Die Vorgaben seien schließlich schon seit 2006 bekannt. Zudem weist sie darauf hin, dass die neuen Vorgaben Umsetzung von europäischem Recht sind und eine Abweichung der Frist daher nicht möglich ist. (12.06.2014, prh)

Im Wortlaut: Antwort der Bundesregierung (PDF, 4 Seiten)

siehe auch: Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer

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