Bildungsprämie: Zuschüsse werden ab Januar 2010 erhöht
Bei der Bildungsprämie steigen die individuellen Zuschüsse und Einkommensgrenzen für die berufliche Weiterbildung.
Ab dem 1. Januar 2010 erhalten Erwerbstätige in Deutschland für ihre berufliche Weiterbildung bis zu 500 Euro Zuschuss in Form eines Prämiengutscheins. Damit können sie einmal im Jahr einen Kurs oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung zur Hälfte bezahlen.
Auch die Gruppe der Förderberechtigten wird größer: Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 25.600 Euro (51.200 Euro für gemeinsam Veranlagte) bekommt, kann profitieren – das sind rund 21 Millionen bzw. zwei Drittel aller Erwerbstätigen in Deutschland.
Der Prämiengutschein ist eine Komponente aus dem Programm »Bildungsprämie« des Bundesministeriums für Forschung und Bildung (BMBF). Damit übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der individuellen Kosten für eine berufliche Weiterbildung. Bislang betrug der Zuschuss für Maßnahmen und Prüfungen 154 Euro, ab 1. Januar 2010 kann ein Prämiengutschein bis zu 500 Euro wert sein. Die Berechnung der Einkommensgrenzen orientierte sich bisher am Vermögensbildungsgesetz, zukünftig regelt die Förderrichtlinie dies durch einen Verweis auf das Wohnungsbauprämiengesetz; dadurch sind die höheren Einkommensgrenzen möglich.
Interessierte erhalten den Prämiengutschein einmal im Jahr in einer Beratungsstelle in ihrer Nähe. Die BeraterInnen prüfen die Förderbedingungen und helfen darüber hinaus bei der Suche nach passenden Weiterbildungsinhalten und den entsprechenden Angeboten in der Umgebung.
Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie und den Beratungsstellen vor Ort erhalten Interessierte unter der kostenlosen Rufnummer 0800/ 2623 000 und im Internet. (04.01.2010, prh)
IWWB-Suche nach Beratungsstellen
Vergleiche Stiftung Warentest: Höherer Zuschuss, höhere Einkommensgrenzen
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