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Bildungsurlaub: Keine umfassenden Informationen über Teilnehmerzahlen verfügbar

Der Bundesregierung liegen keine umfassenden Informationen vor, wie viele Beschäftigte in Deutschland seit 2005 bezahlten Bildungsurlaub in Anspruch genommen haben. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Eine Abfrage auf Länderebene habe ergeben, dass die Daten nicht flächendeckend in sämtlichen Bundesländern erhoben würden.

Bei jenen Ländern, die solche Statistiken führen, ergibt sich laut Antwort für das Jahr 2008 etwa eine Spannbreite von 449 bezahlten Freistellungen in Mecklenburg-Vorpommern bis 30.278 bezahlte Freistellungen in Niedersachsen.

Der Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub ist laut Bundesregierung in der Mehrzahl der Bundesländer gesetzlich geregelt, zusätzlich seien Regelungen in Tarifverträgen getroffen worden. Keine gesetzlichen Regelungen existierten in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Nach Auffassung der Bundesregierung hat Deutschland seine Verpflichtungen aus dem 1976 ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Übereinkommen 140) zum bezahlten Bildungsurlaub erfüllt. (11.03.2011, prh)

Antwort der Bundesregierung im Wortlaut (PDF, 24 Seiten)

siehe auch: Ausführliche Informationen zu den Bundesurlaubsregelungen der Bundesländer

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