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DGB: »Mehr Geld für die Weiterbildung von Arbeitslosen bereitstellen!«

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Am vergangenen Freitag veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsmarktzahlen des Monats September und konstatierte dabei eine »Kräftig einsetzende Herbstbelebung«. Die Zahl arbeitsloser Menschen hat diesen Angaben zufolge von Februar auf März um 94.000 auf 2.256.000 abgenommen. Gegenüber dem Vorjahr waren 192.000 weniger Menschen arbeitslos gemeldet.

Zu den Arbeitslosenzahlen für September sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Freitag in Berlin:

»Der Arbeitsmarkt ist weiterhin gespalten. Die Zahl der Beschäftigten nimmt zwar weiter deutlich zu. Doch der Fokus liegt zu oft auf schneller Vermittlung, häufig in befristete oder prekäre Arbeitsverhältnisse. Das ist wenig nachhaltig.

Deshalb muss mehr in Weiterbildung investiert werden. Dazu will die Bundesregierung mit ihrem neuen Gesetz zur Stärkung der Weiterbildung beitragen – sowohl Arbeitslose als auch Beschäftigte sollen stärker auf die Veränderungen am Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Damit der Zugang zu Weiterbildung auch für Arbeitslose einfacher wird, müssen endlich die finanziellen Rahmenbedingungen für sie verbessert werden. Heute hat der, der sich weiterbildet, weniger Geld in der Tasche als bei einem sogenannten Ein-Euro-Job. Deshalb sollte auch bei Weiterbildung ein Zuschlag bezahlt und die Prämien für den erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung entfristet werden.

Die Bundesregierung will außerdem die Teilhabe von Langzeitarbeitslosen fördern. Bei diesem Gesetzesvorhaben muss der Lohnkostenzuschuss nach dem im Betrieb üblichen Lohn berechnet werden. Ansonsten hätten tarifgebundene Unternehmen sowie die öffentliche Verwaltung hohe Hürden, sich an dem Programm zu beteiligen. Gerade ihre Beteiligung ist aber ein notwendiger Erfolgsfaktor für die Pläne der Bundesregierung.

Die Förderung von Langzeitarbeitslosen kann darüber hinaus nur gelingen, wenn die Unterfinanzierung der Jobcenter beendet wird. Der im Haushalt für 2019 vorgesehene Betrag reicht nicht aus, um Weiterbildung, die Verwaltungskosten und die Förderung von Langzeitarbeitslosen zu finanzieren«. (03.10.2018, prh)

siehe auch: Gewerkschaften treten für einheitliches Bundesweiterbildungsgesetz ein

siehe auch: Bundeskabinett beschließt erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung

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