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DGB: Weiterbildung muss sich lohnen

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DGB-Papier: Weiterbildung muss sich lohnen und Ungleichheit
auf dem Arbeitsmarkt vermindern und nicht verstärken. 

Um Menschen ohne Arbeit zu einer Weiterbildung zu motivieren, schlägt der DGB eine Fortbildungsprämie vor. So sollen Arbeitslose unter anderem eine Aufwandentschädigung in Höhe von mindestens zehn Prozent zum Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie eine Ausbildung nachholen. Auch bestandene Prüfungen sollen honoriert werden.

In einem Konzeptpapier konstatiert der DGB, dass die bisherigen Weiterbildungsstrukturen die sozialen Ungleichheiten kaum verringerten. Dies liege vor allem daran, dass jene, die bereits über Bildung und Qualifikation verfügten, bevorzugt würden. Als Beispiele für einige Faktoren mit negativen Selektionsmechanismen werden angeführt:

  • bei Vergabe von Bildungsgutscheinen (BGS) erhalten eher die besser Qualifizierten einen BGS (wegen zu erwartender besserer Erfolgsquoten),

  • Bildungsträger selektieren wegen der an sie gerichteten Erwartung einer hohen Verbleibsquote eher die Besseren und

  • höher Qualifizierten gelingt es eher, einen BGS auch einzulösen;

  • für Arbeitgeber lohnt sich bei betrieblicher Weiterbildung wahrscheinlich die Investition in höher Qualifizierte mehr als in Geringqualifizierte.

Auf der anderen Seite konstatiert das Papier unter Berufung auf IAB-Befragungen eine »relativ hohe Weiterbildungsbereitschaft bei Arbeitslosen«, die es aufzugreifen und zu fördern gelte.

Der DGB fordert daher weitergehende Initiativen, um die berufliche Weiterbildung Arbeitsloser zu verstärken:

  • So sollte die individuelle und aufsuchende Weiterbildungsinformation zielgruppengerecht ausgebaut werden. Aufgrund der Angebotsfülle, aber auch der Intransparenz des Bildungsmarktes sowie der Schwierigkeiten Geringqualifizierter, die erforderliche Eigeninitiative zu ergreifen und geeignete Bildungsmaßnahmen und Träger auszuwählen, kommt einer gezielten Qualifizierungsberatung von Arbeitsagenturen und Jobcentern eine besondere Bedeutung zu. Die Weiterbildungsberatung für Arbeitslose und Beschäftigte sowie für Klein- und Mittelbetriebe sollte ausgebaut werden.

  • Bildungsmaßnahmen sollten didaktisch so gestaltet werden, dass evtl. negativ besetzte Lernerfahrungen beachtet und möglichst kompensiert werden können. Dies schließt sozialpädagogische Betreuung ebenso ein, wie eine bessere Kombination mit betrieblichen Praktika. Verstärkt in den Blick genommen werden sollten auch Weiterbildungsangebote speziell für Personen mit (Kinder-) Betreuungspflichten.

    Fördermaßnahmen für Arbeitslose sollten nicht nur über Bildungsgutscheine vergeben werden, sondern hier vorrangig eine Auftragsvergabe durch Arbeitsagenturen und Jobcenter erfolgen.

  • Bei den Arbeitsagenturen und insbesondere bei den Jobcentern müssen ausreichende finanzielle Spielräume eröffnet werden, um insbesondere längerfristige, auf den Berufsabschluss zielende, Maßnahmen planen und durchführen zu können. Aber auch die Erwartungen an die Eingliederungsquoten bei Geringqualifizierten sollten anders definiert werden als bei gut Qualifizierten.

  • In beiden Rechtskreisen müssen für die Teilnahme und den Abschluss von Weiterbildungsmaßnahmen Anreize gesetzt werden. Der DGB regt eine Fortbildungsprämie an, um Arbeitslose mehr als bisher zur Weiterbildung zu motivieren. Wenn Jobsuchende eine Ausbildung nachholen, sollten sie als Aufwandsentschädigung einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld erhalten und zwar in Höhe von mindestens zehn Prozent bzw. 100 Euro. Zudem soll eine Abschlussprämie nach dem Erwerb des Berufsabschlusses gezahlt werden, um das Durchhaltevermögen zu stärken. Diese Aufwandsentschädigung sowie die ergänzende Prämie sollte gleichfalls im Hartz-IV-System gezahlt und diese ergänzenden Leistungen – wie bei Ein-Euro-Jobs – nicht als Einkommen auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden.
(25.04.2014, prh)

Zum DGB-Papier (PDF, 7 Seiten)

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