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Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

https://www.bag.bund.de/

Ziel und Gegenstand

Der Bund fördert allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen.
Gefördert werden Weiterbildungen in folgenden Bereichen:
– Vorbereitungslehrgänge,
– Fahrsicherheit und -ökonomie,
– allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr,
– Weiterbildungen für bestimmte Transportarten,
– weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr,
– Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Ziel ist es, die betriebliche Einsatzfähigkeit der Beschäftigten zu verbessern und ihnen damit größere Chancen auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt zu sichern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mind. 7,5 t) sind.

Voraussetzungen

Im Rahmen der Maßnahme müssen Qualifikationen vermittelt werden, die in hohem Maß auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind.
Die Maßnahme muss eine Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden mit jeweils mindestens 45 Minuten umfassen. Es besteht Präsenzpflicht.
Die Maßnahme muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchgeführt werden.
Die Weiterbildungsstätte bzw. -träger müssen eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:
– Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV),
– Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) oder
– Anerkennung einer für die Maßnahme zuständigen Einrichtung (insbesondere Behörde oder Kammer).
Von der Förderung ausgeschlossen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung sowie Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
– bei kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU bis zu 70% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.050 EUR,
– bei mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 900 EUR,
– bei anderen Antragstellern bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 750 EUR.
Die zuwendungsfähigen Kosten betragen maximal 1.500 EUR je schweres Nutzfahrzeug.
Der Höchstbetrag je Maßnahme in einem Unternehmen beträgt bei 2 Mio. EUR.
 
Weitere Informationen und Anträge unter https://antrag-gbbmvi.bund.de/

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige

Zuständigkeit:

Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Werderstraße 34
50672 Köln
Tel. (02 21) 57 76-26 99
Fax (02 21) 57 76-17 77

E-Mail: info.foerderprogramme@bag.bund.de


https://www.bag.bund.de/

Weitere Informationen:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/richtlinie-ueber-die-foerderung-der-weiterbildung.html

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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