
Förderung von Aktionen zur Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte im Rahmen des Landesprogramms Neue Arbeit Schleswig-Holstein
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/mobilitaet-arbeitskraefte.html
Inhalte des Programms zur Förderung von Aktionen zur Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte im Rahmen des Landesprogramms Neue Arbeit Schleswig-Holstein
Im Rahmen dieser Richtlinie fördert das Land insbesondere:
- Vorhaben zur Qualifizierung von Existenzgründerinnen und –gründern aus der Nichterwerbstätigkeit;
- Vorhaben zur arbeitsmarktpolitischen Beratung von Frauen;
- externe Beratungsleistungen für KMU mit dem Ziel der Fachkräftesicherung;
- Projekte zur Beschäftigungsentwicklung in Clustern.
Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Aktionen ist in den ergänzenden Förderkriterien geregelt. Diese können bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein oder im Internet unter www.ib-sh.de/neue-arbeit angefordert werden.
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe(n): Bildungsanbieter, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige, Organisationen, Vereine, Verbände, Kommunen
Zuständigkeit:
Beantragung von Fördermitteln über
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Arbeitsmarkt- und Strukturförderung
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel. (04 31) 99 05-22 22
E-Mail info@ib-sh.de
https://www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-arbeit/
Weitere Informationen:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/mobilitaet-arbeitskraefte.html