Gesetz über Weiterbildung im Lande Bremen (Weiterbildungsgesetz - WBG)
https://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.740.de
§ 3 Förderung der Weiterbildung
(1) Das Land Bremen fördert die Weiterbildung nach Maßgabe dieses Gesetzes durch
1. staatliche Anerkennung von Einrichtungen,
2. eine institutionelle Förderung und
3. eine Programmförderung.
(2) Die Höhe der finanziellen Förderung nach diesem Gesetz wird durch das Ausmaß des öffentlichen und des individuellen Interesses an einem Angebot, den Inhalt, die Form und den Umfang der Arbeit der Einrichtungen, die Möglichkeit der Nutzung weiterer Finanzierungsquellen und die Festlegungen im Haushaltsgesetz bestimmt. Die finanzielle Förderung soll mit steigendem öffentlichen Interesse steigen, sie soll mit steigendem privaten Interesse fallen.
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe(n): Bildungsanbieter
Zuständigkeit:
Weitere Informationen zur Förderung der Weiterbildung im Land Bremen
Senatorin für Kinder und Bildung
Frau Ina Mausolf
Rembertiring 8-12
28195 Bremen Ina.Mausolf@bildung.bremen.de
Frau Angela Acerra
Rembertiring 8-12
28195 Bremen Angela.Acerra@bildung.bremen.de
Frau Susanne Kühn
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Susanne.Kuehn@bildung.bremen.de
Frau Stephanie Dehne
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
0421 361 90170
Stephanie.Dehne@bildung.bremen.de
https://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.740.de
Weitere Informationen:
https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.105349.de
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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