Ariadne Pfad:

Inhalt

Initiative »Zukunftsstarter« mit neuen Fördermöglichkeiten - AWStG tritt in Kraft

BMAS

Heute tritt das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) in Kraft  

Mit rund 100.000 Eintritten in Fördermaßnahmen innerhalb von drei Jahren kann das Programm »Ausbildung wird was - Spätstarter gesucht« eine positive Bilanz ziehen. Die gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Verwaltungsrates der BA wird deshalb unter neuem Namen und mit erweiterten Fördermöglichkeiten fortgesetzt.

Im Programm »Spätstarter gesucht« wurden junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsausbildung angesprochen. Ziel war und ist es, sie für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Junge Erwachsene ohne berufliche Ausbildung bleiben auch weiterhin im Fokus der Unterstützung von Jobcentern und Arbeitsagenturen. Ihnen soll geholfen werden, sich durch Weiterbildung eine bessere Voraussetzung für ihr weiteres Erwerbsleben zu erarbeiten. Durch die Digitalisierung und Fachkräfteengpässe ist ein beruflicher Abschluss wichtiger denn je.

Daher haben sich BMAS und BA mit Vorstand und Verwaltungsrat darauf verständigt, die Anstrengungen des Programms »Spätstarter« im Bereich der Aus- und Weiterbildung junger Erwachsener mit verstärktem Engagement und unter dem neuen Namen »Zukunftsstarter« fortzusetzen. Ziel der Initiative ist, bis Ende 2020 120.000 junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine Aus- und Weiterbildung mit dem Ziel eines Berufsabschlusses zu gewinnen.

Zum 1. August tritt auch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) in Kraft. Die Weiterentwicklung der Initiative »Spätstarter« zu »Zukunftsstarter« unterstützt die Idee des Gesetzes.

Neue Fördermöglichkeiten durch das AWStG tragen dazu bei, dass bisherige Hemmnisse, die einer Weiterbildung im Weg standen, abgebaut werden. So sollen etwa Weiterbildungsprämien das Durchhaltevermögen und die Motivation von jungen Erwachsenen steigern, eine längerfristige Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich zu Ende zu bringen. Prämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen honorieren Erfolge und fördern Motivation und Durchhaltewillen. Außerdem können durch das AWStG auch Grundkompetenzen von Menschen mit geringen Qualifikationen gefördert werden.

(01.08.2016, prh)

Weitere Informationen zur »In­itia­ti­ve Erst­aus­bil­dung jun­ger Er­wach­se­ner«

Weitere Informationen zum »Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung« (AWStG)

siehe auch: Weiterbildung scheitert oft am Geld

Zur Kurssuche

Suchen in Neuigkeiten & Terminen

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)