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Jahresbilanz für den »Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein«

Land Schleswig HolsteinGroßes Interesse vor allem bei Freiberuflern und in der Pflegebranche. 

Wer als Beschäftigter, Freiberufler oder Inhaber eines Kleinstbetriebes eine Fortbildung machen möchte, kann sich die Seminarkosten zu 50 Prozent fördern lassen – der »Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein« macht es möglich.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer zog am 20. November in Kiel eine Bilanz nach dem ersten Jahr der Förderung: »Unser Weiterbildungsbonus wird auch mit der neuen 50-Prozent-Beteiligung der Arbeitgeber sehr gut angenommen«, so Meyer.

Im ersten Jahr der Förderung (Stichtag 3. November 2015) wurden insgesamt 1.239 Förderanträge bewilligt. »Besonders zuversichtlich macht uns, dass auch Menschen mit Migrationshintergrund den Weiterbildungsbonus in Anspruch nehmen. Im Hinblick auf die aktuelle Flüchtlingssituation sind wir sicher, dass die Zahl stetig steigen wird. Denn wir wissen, dass die Inanspruchnahme von Weiterbildungsangeboten von Menschen mit Migrationshintergrund längerfristig die Integration auf dem Arbeitsmarkt fördert und so dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirkt«, so Meyer weiter.

Besonders auffällig sei, dass Weiterbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen 35 Prozent aller Förderfälle ausmachen. Meyer: »Gerade im Hinblick auf den Fachkräftebedarf in dieser Branche sind wir mit diesem Ergebnis sehr zufrieden. Zu verzeichnen ist außerdem, dass grundsätzlich erheblich mehr Frauen als Männer den Weiterbildungsbonus in Anspruch nehmen«.

Eine der Vorgaben für den Weiterbildungsbonus als Modul im »Landesprogramm Arbeit« ist ein Minimum von 8.800 Weiterbildungen bis zum Jahr 2022. »Mit 1.239 bewilligten Anträgen im ersten Jahr sind wir also auf dem besten Weg, dieses Ziel zu erreichen«, so Meyer. Sehr positiv sei auch, dass gerade die kleinen und mittleren Unternehmen das Förderangebot mithilfe des Weiterbildungsbonus sehr intensiv nutzen: »Beschäftigten in diesen Unternehmen stehen oft nicht die breit gefächerten Inhouse-Fortbildungen zur Verfügung, wie sie in Großbetrieben angeboten werden. So hat auch ein kleiner Betrieb die Möglichkeit, seine Mitarbeiter zu qualifizieren, um auf dem großen Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu sein«.

Wesentliche Fakten zum Weiterbildungsbonus:

  • Gefördert werden 50 Prozent der Seminarkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro.
  • Bei Beschäftigten muss der Arbeitgeber die anderen 50 Prozent dazu zahlen.
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Inhaber von Kleinstbetrieben übernehmen den Arbeitgeberanteil selbst.

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen:

  • Seminare, die über 1.000 Euro kosten,
  • Seminare, die weniger als 1.000 Euro kosten, wenn das jährliche Bruttoeinkommen der Förderempfänger über 20.000 Euro liegt (bzw. 40.000 Euro für Zusammenveranlagte),
  • Seminare, die weniger als 1.000 Euro kosten, bei Personen bis zum 25. Lebensjahr.
(23.11.2015, prh)

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