Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern
Was ist Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern kann jeder erfolgreiche Absolvent/in der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister oder Industriemeister das Meister-Extra des Wirtschaftsministeriums erhalten. Mit dem Meister-Extrasoll das persönliche Engagement für die Meisterqualifikation anerkannt und der Meister-Titel als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk und in der Industrie in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden. Das Meister-Extra stellt die finanzielle Anerkennung einer Leistung dar und ist somit ein Anreiz, sich beruflich fortzubilden.
Wer wird gefördert durch Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern?
Alle Meister/innen, die sich mit ihrem Abschluss in die Handwerksrolle eintragen lassen können, d.h. Handwerksmeister/innen nach Anlage A und B 1 zur Handwerksordnung sowie Industriemeister/innen nach der beigefügten Liste (siehe „Publikationen und Dokumente“). Nicht gefördert werden Betriebswirte des Handwerks, Techniker sowie Meister außerhalb von Handwerk und Industrie (HoGa, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft usw.).
Wie wird gefördert durch Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern?
Das Meister-Extra in Höhe von 1.000 Euro wird seit dem 01. Januar 2016 (Stichtagsregelung) für Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie vergeben. Seit dem 01. Januar 2018 gibt es für die bestandene Meisterprüfung eine Prämie in Höhe von 2.000 Euro.
Thematik: Qualifizierung
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige, Arbeitslose
Zuständigkeit:
Wie erfolgt die Antragstellung für Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern?
Die Beantragung für das Meister-Extra läuft über die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer. Deren Adressen und Ansprechpartner finden Sie hier unter "Kontakt".
Die Antragsformulare können derzeit auch nur bei den Handwerkskammern und den Industrie- und Handwerkskammern abgerufen werden. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses nach bestandener Meisterprüfung (Ausschlussfrist) vollständig an die zuständige Kammer per Post oder Mail gestellt werden.
Die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern richten ihre Anträge formlos halbjährlich an das
Referat V 400
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Tel. (03 85) 5 88-50 65
Fax (03 85) 5 88-50 45
E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de
Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/
Weitere Informationen:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Handwerk/Meister%E2%80%93Extra/
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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