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Meisterbonus Sachsen

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/meisterbonus.jsp

Ziel des Meisterbonus Sachsen

Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für erfolgreiche Absolventen einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildung. Mit dem Meisterbonus wird ein Anreiz geschaffen, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Antragsberechtigte für den Meisterbonus Sachsen

Antragsberechtigt sind die sächsischen Handwerkskammern und die sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie die Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich.

Voraussetzungen für den Meisterbonus Sachsen

Die Zuwendung wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • a) Die Meisterprüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt und das Zeugnis von dieser ausgestellt worden sein.
  • b) Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Freistaat Sachsen liegen.
  • c) Absolventen, die die Voraussetzungen unter a und b nicht erfüllen, werden gefördert, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Beschäftigungsort als selbständige oder angestellte Meister im Freistaat Sachsen haben.
  • d) Die Meisterprüfung darf nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.
  • e) Der Absolvent darf für denselben Abschluss in einem anderen Bundesland nicht bereits einen Meisterbonus oder eine andere gleichartige Förderung für denselben Zuwendungszweck erhalten oder beantragt haben.

Art und Höhe der Förderung durch den Meisterbonus Sachsen

Die Förderung erfolgt in Form von eines Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.000 EUR je Absolvent.

Ablauf/Antragsverfahren für den Meisterbonus Sachsen

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Frist / Dauer

Die Antragstellung ist laufend möglich. Der Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung der einzelnen Absolventen darf von der Antragstellung an gerechnet nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.

Thematik: Handwerksförderung

Zielgruppe(n): Organisationen, Vereine, Verbände, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

Zuständigkeit:

Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-49 10
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

Kontakt


https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/meisterbonus.jsp

Weitere Informationen:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/meisterbonus.html

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Weitere IWWB-Suchen

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