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Neue Weiterbildungskonzeption für die Medienwirtschaft

Mit den aktuellen Fortbildungsprofilen »Industriemeister/-in Fachrichtung Printmedien«, »Medienfachwirt/-in Print« und »Medienfachwirt/-in Digital« steht für die Fortbildung im Bereich der Digital- und Printmedien (Medien-Fortbildungsverordnung) ein den veränderten Anforderungen entsprechend neu strukturiertes Modell zur Verfügung, das erstmals die beiden Berufsprofile »Industriemeister« und »Medienfachwirt« inhaltlich aufeinander abstimmt.

Die Verordnung ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. 

Der überwiegende Teil der Prüfungsanforderungen ist identisch, da im mittleren Management das Planen, Steuern, Durchführen und Kontrollieren von Medienproduktionen auf Basis gleicher betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge basiert. Die wesentlichen Unterschiede in den Berufsprofilen ergeben sich im Bereich der technischen Kompetenzen.

Neu ist, dass Prüfungsteilnehmer, die eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Druck- und Medienwirtschaft abgelegt haben, keine einjährige, einschlägige Berufspraxis mehr vorweisen müssen. Allerdings können in der Regel die handlungsspezifischen Qualifikationen erst ein Jahr nach den grundlegenden Qualifikationen abgelegt werden, so dass mindestens ein Berufsjahr zu unterstellen ist. (04.09.2009, prh)

Medien-Fortbildungsverordnung (Bundesanzeiger)

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