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Perspektiven-BAföG: Modell zur Finanzierung von Weiterbildungen

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Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) legt das FiBS Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie mit dem sogenannten »Perspektiven-BAföG« ein Konzept zur verbesserten Förderung von Weiterbildungen vor. Dadurch sollen Personen unterstützt werden, die nach einer Erwerbs- oder Familienphase ein Studium oder eine abschlussbezogene Weiterbildung anstreben. Es richtet sich an diejenigen, die über bestehende Förderinstrumente wie BAföG oder Aufstiegs-BAföG (AFBG) nicht erreicht werden.

Das Perspektiven-BAföG (kurz: P-BAföG) ist als Ergänzung zum BAföG und AFBG konzipiert, und baut die bestehenden Regelungen an mehreren Stellen aus: Gefördert werden sollen Personen, die aus Altersgründen kein BAföG mehr beziehen können, da sie das 30. beziehungsweise 35. Lebensjahr vollendet haben, oder ein Teilzeit-, Zertifikats- oder zweites Studium absolvieren möchten. Eingeschlossen sind dadurch auch berufsbegleitende und teils kostenintensive Weiterbildungsstudiengänge.

Das P-BAföG bezieht sich sowohl auf Weiterbildungen in den Hochschulen als auch auf abschlussbezogene Weiterbildungen. »Damit wird der Vorschlag von Finanzminister Scholz - ein Recht auf eine zweite Berufsausbildung - konkretisiert«, erläutert Dr. Dieter Dohmen, Direktor des FiBS. Die Öffnung der Fördermöglichkeiten für Ältere und Teilzeitausbildungen erweitert auch die Optionen zum Erwerb eines weiterführenden allgemeinbildenden oder berufsqualifizierenden Schulabschlusses. »Dies ist in Zeiten sich dynamisch verändernder Arbeitsanforderungen unabdingbar und war lange überfällig«, ergänzt Co-Autor Dr. Michael Cordes, Projektleiter im FiBS. »Darüber hinaus sollen auch Ausbildungsgänge gefördert werden, die durch Fach- und Berufsverbände geregelt sind«.

Perspektiven-BAföG soll für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen

Zentraler Bestandteil des P-BAföG ist ein Beitrag zum Lebensunterhalt in Anlehnung an BAföG und AFBG. Darüber hinaus sollen bei Bildungsgängen mit hohen Teilnahmegebühren auch die Fortbildungskosten gefördert werden – einschließlich zusätzlicher mit der Weiterbildung verbundener Ausgaben wie Lernmaterial oder Fahrtkosten. Für beide Leistungskomponenten ist eine Zuschuss-Darlehens-Kombination angedacht.

»Mit dem P-BAföG werden bestehende Förderlücken geschlossen«, so Cordes. »Es sollen insbesondere diejenigen unterstützt werden, die aus finanziellen Gründen vor einer abschlussorientierten Weiterbildung zurückschrecken. Insofern stellt das P-BAföG ein Instrument für mehr Bildungsgerechtigkeit dar.« Der Bezug von Förderleistungen soll einkommens- und vermögensabhängig erfolgen und über entsprechende Freibeträge berechnet werden.

Mit dem Modell wird auf zunehmend diskontinuierlich verlaufende Berufsbiografien und auf die im Laufe des Berufslebens stärker werdende Verzahnung von Studium und Beruf reagiert. Weiterbildung wird in diesem Zusammenhang nicht nur als ein Mittel zum Karriereaufstieg oder zur Kompetenzanpassung, sondern auch zur grundlegenden Neuausrichtung gesehen. Das P-BAföG bietet hierbei Unterstützung indem es finanzielle Hinderungsgründe für eine Bildungsteilnahme reduziert und dadurch den Zugang zu abschlussbezogenen Qualifizierungsangeboten erleichtert.

  (12.12.2019, prh/fibs)

Zur Studie (PDF, 44 Seiten)

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