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Regierung bringt Mindestlohn für Weiterbildung auf den Weg

Die Bundesregierung will nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für die Weiterbildungsbranche den zwölften und bislang höchsten Branchenmindestlohn in Deutschland auf den Weg bringen.

Nach den Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen die Beschäftigten von Bildungsträgern künftig mindestens 12,60 Euro Stundenlohn in Westdeutschland und 11,25 Euro im Osten beziehen. Das geht aus einem gerade veröffentlichten Verordnungsentwurf des Ministeriums hervor. Dies ist die erste Stufe auf dem Weg, nach dem Entsendegesetz eine Lohnuntergrenze für allgemeinverbindlich zu erklären.

Allerdings steht der Weiterbildungsmindestlohn noch vor Hürden. Hoch umstritten ist, ob der zugrunde liegende Tarifvertrag auch genügend Beschäftigte repräsentiert. Geschlossen wurde das Tarifwerk zwischen den Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (BBB) sowie der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Erziehungsgewerkschaft GEW. Laut BBB gilt das Tarifwerk für rund 11.000 Beschäftigte. Die Zahl aller Beschäftigten in der Branche liegt laut Arbeitsministerium bei rund 28.000, womit das bislang erforderliche Quorum von 50 Prozent zwar nicht erreicht, aber in Sichtweite wäre. Nicht nur innerhalb der Branche werden diese Zahlen jedoch angezweifelt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung stellt in seinem Weiterbildungsmonitor fest, dass der BBB-Tarifvertrag für gerade einmal 7 Prozent der Beschäftigten gelte, woraus sich eine Gesamtzahl von rund 150.000 Weiterbildern ergibt.

Der Tarifausschuss aus Regierung sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden könnte sich Anfang Mai mit dem Thema beschäftigen. Auch das Haus von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) wird in die Abstimmung einbezogen. Die Zustimmung gilt dort keineswegs als sicher.

  (07.04.2012, wp)

Quelle: FAZ-Online

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