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Schleswig-Holstein regelt Weiterbildung und Bildungsfreistellung neu

Schleswig-holsteinischer Wirtschaftsminister erlässt neue Verordnungen zum Weiterbildungsgesetz: Neue Zuständigkeit für Anerkennung von Bildungsfreistellungsveranstaltungen
 
Mit Wirkung vom 1. Juni 2012 treten zwei neue Verordnungen zum Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) in Kraft: Die Trägeranerkennungsverordnung (TrAVO) und die Bildungsfreistellungsverordnung (BiFVO). Die Neufassung der Verordnungen ist verbunden mit Inkrafttreten des neuen Weiterbildungsgesetzes für Schleswig-Holstein (WBG) seit 1. April 2012.
 
Ziel beider Verordnungen ist die Sicherung festgelegter Qualitätsstandards und des Verbraucherschutzes bei Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung in Schleswig-Holstein und für das Bildungsfreistellungsangebot.

WBGDie Trägeranerkennungsverordnung (TrAVO) regelt die staatliche Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung, die im Sinne eines »Qualitätssiegels« nur an diejenigen Träger und Einrichtungen der Weiterbildung verliehen wird, die qualitative Standards des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption erfüllen. Die neue Verordnung wurde unter anderem in Bezug auf das Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsvoraussetzungen konkretisiert. Den Trägern und Einrichtungen wird künftig auch ein grafisches Qualitätssiegel zur Verfügung gestellt, mit dem sie in der Öffentlichkeit neben »staatlich anerkannt« werben dürfen.
 
Nach den Worten von Wirtschaftsminister Jost de Jager ist die Auseinandersetzung mit Fragen der Qualitätssicherung für Weiterbildungseinrichtungen nach einem anerkannten Verfahren von zentraler Bedeutung. So würden beispiels-weise öffentliche Zuwendungsgeber den Nachweis über die Anwendung eines systematischen Qualitätsmanagements immer häufiger voraussetzen. »Das staatliche Qualitätssiegel gibt dem Verbraucher positive Hinweise über die Qualität und den Verbraucherschutz und bescheinigt dem Anbieter eine besondere Vertrauenswürdigkeit«, so de Jager.
Anträge auf staatliche Anerkennung als Träger oder Einrichtung der Weiterbildung sind weiterhin beim Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein zu stellen.
 
WBGDie Bildungsfreistellungsverordnung (BiFVO) regelt die Anerkennung von Veranstaltungen der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung für die Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung – den so genannten »Bildungsurlaub«. Allen Beschäftigten, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, stehen in der Regel fünf Tage Bildungsfreistellung im Kalenderjahr zu. Voraussetzung ist, dass die gewählte Veranstaltung staatlich anerkannt ist. Anbieter von Bildungsfreistellungsveranstaltungen beantragen die Anerkennung künftig nicht mehr im Ministerium, sondern bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Neu ist auch die Einführung einer Gebühr für die Anerkennung. »Mit der Anerkennung von Bildungsfreistellungsveranstaltungen wird ein Qualitätszertifikat erteilt, das positive Effekte für das Marketing der Veranstalter bringt. Eine solche freiwillige Dienstleistung des Landes ist heutzutage nicht mehr aus dem Landeshaushalt finanzierbar. Die Einführung von Gebühren war erforderlich, um die Bildungsfreistellung vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage rechtssicher für die Beschäftigten erhalten zu können«, so de Jager.

Alle betroffenen Träger und Einrichtungen der Weiterbildung und Veranstalter von Bildungsfreistellungsveranstaltungen werden gesondert ausführlich schriftlich informiert. Nähere Informationen zu beiden Verordnungen und die Antragsvordrucke finden sich bei den Links unten.
 
(31.05.2012, prh)

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