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Weiterbildung von Beschäftigten: Erleichterung im Antragsverfahren

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Mit dem »Arbeit-von-morgen-Gesetz« wurde das Qualifizierungschancengesetz weiterentwickelt. Arbeitgeber erhalten ab Januar 2021 die Möglichkeit, mit einem Sammelantrag für mehrere Beschäftigte einen Kostenzuschuss für berufliche Weiterbildung zu beantragen. Die Förderleistungen werden als eine Gesamtleistung bewilligt.

Die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde nochmals verbessert, insbesondere dann, wenn deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, sie in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Weiterhin besteht jetzt die Möglichkeit, bis zu fünfzehn Prozent höhere Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt zu beantragen. Diese zusätzliche Förderleistung wurde auf alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet.

Ziel ist es, Arbeitgeber und ihre Beschäftigten bei der Bewältigung schwieriger struktureller Anpassungsprozesse zu stärken. Betriebe können mit Angeboten zur Weiterbildung dazu beitragen, Fachkräfte an sich zu binden oder neue Fachkräfte für künftige Herausforderungen zu qualifizieren.

Für Unternehmen, die bei der Planung und Durchführung betrieblicher Weiterbildung Unterstützung wünschen, bietet der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit umfassende Beratung und Unterstützung. (05.01.2021, prh/ba)

QUELLE: Bundesagentur für Arbeit

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