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Weiterbildungen lohnen sich für Kita-Fachkräfte nicht in allen europäischen Ländern

wiffWiFF Studie vergleicht Weiterbildung in sechs Ländern mit Deutschland.

Die Sprachentwicklung fördern, die Bedürfnisse der unter Dreijährigen berücksichtigen, mit Eltern kooperieren – die Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen stellt hohe Anforderungen an Erzieherinnen und Erzieher. Kontinuierliche Weiterbildung ist für diese Berufsgruppe deshalb ein Muss. Ein gesetzlich verankertes Weiterbildungsrecht und Anreize fehlen jedoch: Weiterbildungen sind in Deutschland kein verlässlicher Weg zu beruflichem Aufstieg. In anderen europäischen Ländern haben Weiterqualifizierungen auch persönliche Vorteile.

Dies zeigt eine Studie der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF), für die Pamela Oberhuemer unter anderem die Anerkennung und das Recht auf Weiterbildung in Dänemark, England, Italien, Schweden, Slowenien und Ungarn mit den Rahmenbedingungen in Deutschland vergleicht.

In Deutschland erhalten Fachkräfte in Kitas für eine Seminarreihe zum Thema Leitungskompetenz in der Regel ein Zertifikat. Damit kommen sie zwar bei ihrem Arbeitgeber weiter, nicht aber bei einem anderen Träger. In Slowenien hingegen können sie durch die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungen oder durch den Nachweis bestimmter Tätigkeiten landesweit gültige Kreditpunkte für die Bewerbung auf besser bezahlte Stellen erwerben. In Dänemark und Schweden lassen sich Kreditpunkte, die durch akkreditierte trägerübergreifend konzipierte Weiterbildungen erreicht wurden, auf ein weiterführendes Studium anrechnen. »Erst wenn in Deutschland künftig nicht nur Ausbildungsinhalte, sondern in stärkerem Ausmaß auch Weiterbildungen auf ein Studium angerechnet werden und so Aufstiegschancen verbessern, bekommen Weiterbildungen endlich den Stellenwert, den sie angesichts der Anforderungen an die Fachkräfte haben«, sagt Anna von Behr, Projektkoordinatorin der WiFF.

Auch in Ungarn gibt es Anrechnungsverfahren für Weiterbildungen. Allerdings dienen die erworbenen Kreditpunkte nicht dem beruflichen Aufstieg, sondern dem Erhalt der Arbeitsstelle; denn der Besuch von Weiterbildungen ist Pflicht. Gleichzeitig gibt es für gruppen- und kitaleitende Fachkräfte ein gesetzlich verankertes Weiterbildungsrecht. Ihnen stehen zusätzliche Urlaubstage zur Verfügung, von denen in der Regel zehn bis 15 Tage pro Jahr für Weiterbildungen genutzt werden. In Slowenien ist der Arbeitgeber verpflichtet, Erzieherinnen und Erziehern Weiterbildungen an fünf Tagen pro Jahr zu genehmigen und die Kosten dafür zu übernehmen. In Italien können Fachkräfte je nach Anstellung bei Staat oder Kommune 80 bis 240 Stunden pro Jahr beanspruchen. In Dänemark haben Leitungen und pädagogische Assistentinnen und Assistenten einen Anspruch auf Weiterbildungen; in England gilt dies für Lehrkräfte der Kindertageseinrichtungen (etwa ein Zehntel des Personals). In Schweden existiert ein solches Recht auf Weiterbildung für frühpädagogische Fachkräfte nicht. In Deutschland haben Erzieherinnen und Erzieher im Schnitt Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr.

Trotz der Unterschiede bei den Anrechnungsmöglichkeiten und den gesetzlichen Ansprüchen auf Weiterbildung in den einzelnen Ländern gibt es einen europäischen Trend: Angeboten werden in allen untersuchten Ländern überwiegend kurzzeitige Seminare, die nicht anrechnungsfähig sind. »Bei diesen Formaten wird der Arbeitsaufwand unterschritten, für den ein Kreditpunkt vergeben werden kann. Gebraucht werden mehr langfristige Weiterbildungen, die anrechnungsfähig sind und einem aufbauenden Kompetenzerwerb dienen«, kommentiert Anna von Behr die Studienergebnisse.

Die WiFF-Studie »Fort- und Weiterbildung frühpädagogischer Fachkräfte im europäischen Vergleich« von Pamela Oberhuemer kann über den untenstehenden Link kostenlos herunter geladen werden.

 

(22.08.2012, prh)

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