Weiterbildungsfinanzierung 4.0 Baden-Württemberg
https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/weiterbildungsfinanzierung-4.0.html
Ziel und Gegenstand der Weiterbildungsfinanzierung 4.0 Baden-Württemberg
Antragsberechtigte für die Weiterbildungsfinanzierung 4.0 Baden-Württemberg
-
Sie sind Freiberufler/in oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
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Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte.
Voraussetzungen für die Weiterbildungsfinanzierung 4.0 Baden-Württemberg
- Kurs- und Prüfungsgebühren,
- Studiengebühren,
- Lohn- und Lohnnebenkosten,
- Kosten für Lern- und Arbeitsmaterial,
- Reisekosten (Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Umfang der Weiterbildungsfinanzierung 4.0 Baden-Württemberg
Die Förderung erfolgt in Form von zinsvergünstigten Darlehen der L-Bank. In der Regel wird eine Pauschalförderung in Höhe von 20.000 Euro pro zu qualifizierendem Beschäftigten ohne Kostennachweis gewährt. Bei höheren (nachgewiesenen) Kosten können bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert werden
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe(n): Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige
Zuständigkeit:
Beantragung der Weiterbildungsfinanzierung 4.0 Baden-Württemberg
Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.
Staatsbank für Baden-Württemberg
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https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/weiterbildungsfinanzierung-4.0.html
Weitere Informationen:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/weiterbildungsfinanzierung-4-0.html
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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