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Weiterbildungsscheck Thüringen

Was wird gefördert?

Gefördert wird Ihre individuelle Weiterbildung. Diese Weiterbildung muss im Zusammenhang mit Ihrer ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden.

  • Nicht förderfähig sind zum Beispiel Aufstiegsfortbildungen , Studien- und Ausbildungsabschlüsse, der Erwerb der Fahrerlaubnis, Fachtagungen, Kongresse und Informationsveranstaltungen.

Wer stellt den Förderantrag?

Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Thüringer Unternehmen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind alle, die kranken-, renten- und pflegeversicherungspflichtig sind.

  • Nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind zum Beispiel EU-Rentner, Auszubildende, Studenten, Selbstständige, Beamte, Ein-Euro-Jobber, Praktikanten, geringfügig Beschäftigte, Leistende eines Freiwilligendienstes. Diese Personengruppen sind nicht förderfähig.
  • Personen des öffentlichen Rechts sind nicht förderfähig, zu diesen gehören zum Beispiel Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, Bedienstete von Landesbehörden, staatlich Beschäftigte, Mitarbeiter von Handelskammern, Hochschulen, Kirchen, gemeindliche Zweckverbände, vollrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Wie viel wird gefördert?

Für Ihre individuelle Weiterbildung können die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000,00 € durch die GFAW gefördert werden.

  • Nicht förderfähig sind Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung, Reisekosten, zusätzliche Lehr- und Lernmaterialien.

Anträge erstellen Sie bitte über das Förderportal

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

Zuständigkeit:

Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt

Servicetelefon
0361/ 2223 - 0

Ansprechpartnerinnen

Frau Chrystin Goldhorn
Sachbearbeitung
Tel: 0361 2223 - 145
Fax: 0361 2223 10
E-Mail: chrystin.goldhorn@gfaw-thueringen.de

Kontakt

Frau Annemarie Siegler
Sachbearbeitung
Tel.: 0361 2223 - 301
Fax: 0361 2223 10
E-Mail: annemarie.siegler@gfaw-thueringen.de


Weitere Informationen:
https://www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsrichtlinie-2-3-weiterbildungsscheck

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Weitere IWWB-Suchen

Bitte beachten Sie auch unsere anderen Suchangebote:

 

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