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Weiterbildungsstipendium - Begabtenförderung berufliche Bildung

https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html

Ziel und Gegenstand des Weiterbildungsstipendiums - Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Mit bis zu 8.100 Euro fördert das Stipendium fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden

Antragsberechtigte des Weiterbildungsstipendiums - Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.

Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
    oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen
    oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.

Art und Höhe der Förderung durch das Weiterbildungsstipendium - Begabtenförderung berufliche Bildung

Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
  • Berufsbegeleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

  • Maßnahmekosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitslose

Zuständigkeit:

Bewerbung für ein Weiterbildungsstipendium - Begabtenförderung berufliche Bildung

Für eine Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium gibt es je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterschiedliche Ansprechpartner:
Haben Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen, wenden Sie sich für die Bewerbung an Ihre zuständige Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes), bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war.
Haben Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, können Sie sich bei der SBB direkt bewerben.
Die Bewerbung hat folgenden Ablauf:

  • Sie klären für sich anhand der Informationen auf dieser Internetseite, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
  • Sie nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen Stelle auf.
  • Die zuständige Stelle sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu (Stammblatt, Informationen über Bewerbungsfristen).
  • Sie senden das ausgefüllte Stammblatt mit den erforderlichen Belegen (Kopie des Prüfungszeugnisses und weitere Unterlagen) an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Aufnahme.
  • Sie erhalten das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post.

Näheres siehe https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/bewerbung.html


https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html

Weitere Informationen:
https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/leistungen.html

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Weitere IWWB-Suchen

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