Ariadne Pfad:

Inhalt

Ziele und Empfehlungen für die Entwicklung der Weiterbildung in NRW

Mehr als einen Monat nach der Weiterbildungskonferenz NRW liegt die offizielle Abschlusserklärung vor. Sie ist das Ergebnis langer, bis zuletzt auch kontroverser Verhandlungen. Positiv zu vermelden ist die Verankerung der Position, dass es langfristiges Ziel sein sollte, auch in NRW »vom gesamten Bildungshaushalt mindestens ein Prozent in die Förderung der Weiterbildung nach dem WbG NRW fließen zu lassen.« 

In der Präambel der Empfehlungen heißt es wörtlich:

Die auf der Basis des Weiterbildungsgesetzes NRW (WbG) bestehende Weiterbildungslandschaft aus kommunalen und anderen Trägern der Weiterbildung trägt entscheidend zur Versorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen mit Weiterbildung bei und gewährleistet eine große Vielfalt an Zugängen verschiedener Personen- und Zielgruppen zu Weiterbildung. Die Landesregierung hat sich ausdrücklich zum bundesweit beachteten Weiterbildungsgesetz bekannt, dessen Kern die kommunale Pflichtaufgabe (Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe) und die Pluralität der Weiterbildung ist.

Um die Weiterbildung zu stärken, hat die Landesregierung 2011 beschlossen, die seit 2006 geltenden Mittelkürzungen zurückzunehmen: Den Einrichtungen der Weiterbildung werden vom Land deshalb seit 2011 weitere rund 12 Millionen EUR zur Verfügung gestellt, so dass die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz jährlich rund wieder 105 Millionen EUR umfasst. Hinzu kommen entsprechend der Koalitionsvereinbarung additiv Mittel des Europäischen Sozialfonds in Höhe von 5 Millionen EUR jährlich von 2011 bis 2013. Die Ausfinanzierung der ESF-Schulabschlusskurse ist bis 2015 gesichert. Auch für die neue ESF-Förderphase ab 2014 sollen im Rahmen der Förderkriterien Mittel des ESF ergänzend zur Verfügung stehen.

Das Gutachten zur Evaluation der Wirksamkeit der Weiterbildungsmittel durch das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung (DIE) stellt der Weiterbildung insgesamt ein gutes Zeugnis aus und zeigt zugleich Optimierungs- und Entwicklungsperspektiven auf.

Im Gutachten ist das Gesamtspektrum der pluralen Weiterbildungslandschaft, ihre Angebotsinhalte und Angebotsformen, gut abgebildet. Der lebensbegleitenden Weiterbildung und Familienbildung wird hohe Systemrelevanz und ein hoher Stellenwert für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung bescheinigt.

Das Gutachten stellt heraus, dass die Grundversorgung mit Weiterbildung durch die kommunale Pflichtaufgabe Volkshochschule sichergestellt wird und die freien Träger unverzichtbar zur Bedarfsdeckung mit Weiterbildung beitragen. Volkshochschulen und freie Träger ergänzen sich sinnvoll im Angebotsspektrum der gemeinwohlorientierten Weiterbildung.

§ 11, Absatz 2 des Weiterbildungsgesetzes NRW bietet der öffentlich verantworteten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen den geeigneten Rahmen für das gemeinwohlorientierte Spektrum. Die Landesorganisationen der Weiterbildung betonen, dass die Bedeutung der politischen Bildung für Partizipation, Mitwirkung und Mitbestimmung angesichts der strukturellen Veränderungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Betrieb sowie die besondere Förderung der politischen Bildung nach § 18 WbG- wie im Koalitionsvertrag festgehalten - stärker herausgestellt werden müsse.

Aufbauend auf den Ergebnissen des DIE-Gutachtens hat Ministerin Sylvia Löhrmann mit der Einberufung der ersten Weiterbildungskonferenz NRW eine breite Diskussion über Entwicklungsperspektiven und -chancen in der öffentlich verantworteten Weiterbildung in Gang gesetzt, an deren Ende gemeinsam verabschiedete Empfehlungen und Handlungsschritte für eine zukunftsfähige, öffentlich verantwortete Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen stehen sollen. Der Begriff Weiterbildung wird im weiteren Text als Weiterbildung nach dem WbG verstanden.

In diesem Zusammenhang geht es auch darum, durch eine systematische Zusammenarbeit aller Bildungseinrichtungen untereinander und der Weiterbildungseinrichtungen mit dem Land, Synergien zu erzielen, die die Zukunftsfestigkeit der Weiterbildung weiter absichern.

Allerdings ist zu beachten, dass die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen nach wie vor – gemessen an den Zielen des Dresdener Bildungsgipfels von Bund und Ländern im Jahr 2008 - noch sehr gering ist. In Dresden hatten Bund und Länder vereinbart, dass die Teilnehmerquote von 43 Prozent im Jahr 2008 auf 50 Prozent im Jahr 2015 steigen soll. Im Kern zielt das vor allem auf Menschen mit unterdurchschnittlicher Schulbildung (Bildungsarme), aber auch Menschen mit relativ guten Schulabschlüssen, die bislang jedoch der Weiterbildung fern stehen. Dieser Befund wird - auf alle Bereiche der Weiterbildung bezogen - auch im jüngsten Nationalen Bildungsbericht 2012 bestätigt.

Eine besondere Herausforderung für die Weiterbildung ist schließlich der demographische Wandel, der mit den Stichworten »bunter, weniger und älter« skizziert werden kann und der besondere Anforderungen an die Weiterbildungseinrichtungen stellt. Das betrifft sowohl Angebote und Formate für Menschen mit Migrationshintergrund als auch für Ältere, die ihre aktive und möglichst lange Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben sicherstellen wollen. Zukunftsfeste Weiterbildung muss deshalb stärker denn je auf den ganzen Menschen zielen, d.h. ganzheitlich angelegt werden. (10.12.2012, prh)

Weiterbildungskonferenz Nordrhein-Westfalen: »Ziele und Empfehlungen für die Entwicklung der Weiterbildung in NRW« (PDF, 20 Seiten)

Zur Kurssuche

Suchen in Neuigkeiten & Terminen

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)