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Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Was wird gefördert mit dem Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - individuell berufsbezogene Weiterbildung?

Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen.

Wer bekommt Mittel aus dem Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - individuell berufsbezogene Weiterbildung?

Gefördert werden Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-) Bildung, speziell Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.300 EUR.

Unsere Förderung der individuell berufsbezogenen Weiterbildung richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), die sich beruflich weiterbilden möchten.

Höhe der Förderung im Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten werden durch einen Zuschuss gefördert. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und stellen den Förderantrag. Noch einfacher wird es, wenn die Weiterbildungskosten unter 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) betragen. Dann müssen Sie uns zusammen mit Ihrem Förderantrag lediglich das ausgewählte Angebot einreichen.

Voraussetzungen der Förderung im Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen finden Sie im Förderbaustein (PDF, 253 kB) .

Die Weiterbildung kann nur komplett gefördert werden, wenn diese bis 31.10.2022 abgeschlossen ist.

Endet Ihre Weiterbildung nach dem 31.10.2022, können nur die Abschnitte der Weiterbildung gefördert werden, die bis zum 31.10.2022 abgeschlossen sind. (Modulpauschale)

So funktioniert's mit der Förderung im Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).

Verfahrensablauf

Der Antrag ist über das Onlineformular im Förderportal auszufüllen.

Nach vollständiger Bearbeitung im Internet und Übermittlung Ihrer Daten an die SAB ist der Antrag auszudrucken und zu unterschreiben. Der unterschriebene Antrag ist zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen.

Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.

Die Anmeldung und Durchführung der Weiterbildung darf erst nach Antragseingang in der SAB erfolgen.

Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung

Alle Informationen und Formulare zur Auszahlung erhalten Sie mit dem Zuwendungsbescheid. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Förderbaustein.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitslose, Sonstige

Zuständigkeit:

Für die Beantragung des Förderprogramms Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - individuell berufsbezogene Weiterbildung zuständige Stelle:

Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Kontakt

Servicecenter

Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr

0351 4910-4930

E-Mail


Weitere Informationen:
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/individuell-berufsbezogene-weiterbildung.jsp

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Weitere IWWB-Suchen

Bitte beachten Sie auch unsere anderen Suchangebote:

 

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