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Bildungsprämie - Förderung für berufsbezogene Weiterbildung

https://www.bildungspraemie.info/

Aktueller Hinweis:

Das Bundesprogramm Bildungsprämie ist seit dem 31.12.2021 beendet.

Gutscheine können noch bis Ende Juni 2022 beim Weiterbildungsanbieter eingereicht werden. Nach Abschluss der Weiterbildung kann der Anbieter die Maßnahme abrechnen, dies ist bis zum 31. Dezember 2022 möglich.

Eichhorn Bildungsprämie nur noch bis 31.12.21

Inhalt der Bildungsprämie

Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein:

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, höchstens 500 Euro. Weiterbildungsinteressierte zahlen daher nur einen Teil der Kosten.

Um einen Prämiengutschein zu beantragen, müssen Sie

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz verfügen. Er ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Was wird durch die Bildungsprämie gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Kommt die Bildungsprämie auch für Sie in Frage? Machen Sie den Vorab‑Check!

Klären Sie mit Ihrem Weiterbildungsanbieter, ob er Prämiengutscheine annimmt und die Qualitätsanforderungen erfüllt.

Holen Sie sich einen Prämiengutschein in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämien- oder Spargutscheins ist immer ein persönliches Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei.

Finden Sie die nächste Beratungsstelle unter: www.bildungspraemie.info/beratungsstellen.

Für das Beratungsgespräch benötigen Sie

  • einen gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein),
  • einen Beschäftigungsnachweis (z. B. Gehaltsabrechnungen - bei Selbständigen z. B. Jahresabschlüsse, Steuerbescheid) und
  • einen Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Kalenderjahr.

Lösen Sie den Prämiengutschein beim Weiterbildungsanbieter ein

Geben Sie bei der Anmeldung Ihren Prämiengutschein beim Weiterbildungsanbieter ab. Sie zahlen nur einen Teil der Kosten. Der Weiterbildungsanbieter kümmert sich um den Rest.

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Weitere Informationen und Kontakt:

Website: www.bildungspraemie.info

Facebook: www.facebook.com/bildungspraemie

Kostenfreie Hotline: 0800 -26 23 000

E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de

*Hinweis: Für Maßnahmen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

Zuständigkeit:

Bundesverwaltungsamt (BVA)

Referat ZMV II 4

50728 Köln

Bürgerservice Bildungsprämie
Tel.: 0800 2623-000

E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de


https://www.bildungspraemie.info/

Weitere Informationen:

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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Bitte beachten Sie auch unsere anderen Suchangebote:

 

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