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Lehrer*innenbildung in einer digitalen Welt

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Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 22. März 2022 Empfehlungen zur Digitalisierung in der Lehrer*innenbildung verabschiedet.

Sie umfassen Hinweise für das Studium in den Fachwissenschaften, den Fachdidaktiken und den Bildungswissenschaften sowie auf die veränderten Bedarfe der Hochschulen.

HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt dazu heute in Berlin: »Wir erleben täglich, dass das Wissen um die Funktionsweise digitaler Medien für das Leben in der digitalen Welt unverzichtbar und für eine stabile Demokratie essenziell ist. So kann es beispielsweise schwierig sein, objektive von interessengeleiteten Texten in sozialen Medien zu unterscheiden. Das muss erlernt und eingeübt werden - dabei spielt die Schule eine wesentliche Rolle.«

Die Hochschulen müssen die künftigen Lehrkräfte im Studium umfassend darauf vorbereiten, um Schülerinnen und Schüler beim souveränen Umgang mit der digitalen Welt unterstützen zu können. Das beginnt bei Grundkenntnissen in der Informatik und reicht bis in die Potenziale digitaler Medien für die Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Die Hochschulen haben die Aufgabe, dieses Themenspektrum in die Lehramtsstudiengänge zu integrieren. »Damit dieses gelingen kann, benötigen wir nicht nur eine Anpassung der Curricula durch die Hochschulen, sondern auch eine leistungsstarke digitale Infrastruktur und Personal, das eine Brücke zwischen Technik und didaktischer Anwendung schlagen kann«, sagte Alt. »Dazu sind weitere Ressourcen für die Hochschulen nötig.«

»Wir müssen unbedingt auch die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften in den Blick nehmen«, so Prof. Dr. Oliver Günther, HRK-Vizepräsident für Lehre, Studium und Governance. »Sie wird der aktuellen Problemlage nicht immer gerecht, das Angebot ist unübersichtlich und bedarf einer grundlegenden Reform. Dabei ist eine enge Verzahnung mit den Angeboten der Hochschulen notwendig, um die wissenschaftliche Fundierung der Fort- und Weiterbildung zu stärken.«

  (01.04.2022, prh)

Zur HRK-Entschließung (PDF, 6 Seiten)

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