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Weiterbildung: Schulungen mit Bindungseffekt

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Bildet ein Unternehmen seine Beschäftigten weiter, dann erhöht das die Bindung an den Betrieb. Die Bindung steigt auch dann, wenn die Schulung die Chancen der Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt verbessert.

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels bieten manche Unternehmen keine Weiterbildungen an, welche die Chancen der Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Dahinter steht die Befürchtung, dass die aufwändig weitergebildeten Mitarbeiter ihre verbesserten Chancen nutzen, um zu anderen Unternehmen abzuwandern.

Diese Befürchtung dürfte unbegründet sein, wie Professor Thomas Zwick von der Julius-Maximilians-Universität (JMU) Würzburg und Dr. Daniel Dietz herausgefunden haben. »Weiterbildung erhöht im Durchschnitt die Mitarbeiterbindung an das weiterbildende Unternehmen signifikant um mehr als zehn Prozentpunkte«, sagt Zwick, der an der JMU den Lehrstuhl für BWL, Personal und Organisation leitet.

Höhere Betriebstreue, steigende Produktivität

In einer Publikation im International Journal of Human Resource Management zeigen die Wirtschaftswissenschaftler: Weiterbildung erhöht nicht nur die Produktivität der Beschäftigten, sie verringert auch deren Neigung, den Betrieb zu verlassen.

»Interessanterweise tritt der Bindungseffekt auch bei Weiterbildungsinhalten auf, die einen lohnerhöhenden Karriereschritt außerhalb des Unternehmens ermöglichen würden«, so der JMU-Professor. Selbst wenn die Teilnehmenden von einem externen Weiterbildungsanbieter ein zertifiziertes Zeugnis erhalten und ihre neu erworbenen Fähigkeiten gut belegen können, bleibe die Bindungswirkung positiv.

Datenbasis der Analyse

Für ihre Studie haben Zwick und Dietz die Weiterbildungs- und Karriereinformationen von rund 4.300 Beschäftigten in 150 deutschen Betrieben aus fünf aufeinanderfolgenden Jahren analysiert. Alle untersuchten Betriebe waren Teilnehmer im Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Aus dieser Datenbasis konnten die Wissenschaftler unter anderem ersehen, wann Beschäftigte an einer Weiterbildung teilgenommen hatten, bei welchem Betrieb sie während der Weiterbildung gearbeitet hatten und ob sie im folgenden Kalenderjahr dort noch immer beschäftigt waren. Für die Untersuchung war zudem zentral, ob die Inhalte der Weiterbildungen auch interessant für andere Arbeitgeber waren, ob sie zertifiziert wurden und ob die Zertifikate von externen Anbietern kamen.
  (15.04.2020, prh)

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