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Beratung zur Aus- und Weiterbildung

Beratung Frage Antwort 2 Köpfe

Zwei Jahre Qualifizierungschancen- und Folgegesetze 

Die Bundesregierung misst der Beratung zur Aus- und Weiterbildung eine besondere Bedeutung zu.

Dies habe sie mit der Stärkung des Beratungsauftrages im Bereich Qualifizierung durch das Qualifizierungschancengesetz deutlich gemacht, schreibt die Regiering in der Antwort auf eine Kleine Parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke. 

Das Qualifizierungschancengesetz habe dazu beigetragen, die Beratungsmöglichkeiten für Unternehmen bei den Agenturen für Arbeit insgesamt bekannter zu machen, heißt es weiter.

Die Qualifizierungsberatung sei bereits 2013 als bundesweit einheitliches Konzept der Bundesagentur für Arbeit eingeführt worden. Das Konzept setze den Rahmen für den Beratungsprozess. Innerhalb dieses Rahmens bestehen individuelle Gestaltungsspielräume, die es ermöglichen, die Beratung auf den individuellen Bedarf eines Unternehmens zuzuschneiden. 2019 wurde das Konzept, aufbauend auf den Erfahrungen in der Praxis, überprüft und aktualisiert.

Entsprechend dem Beratungskonzept verfolgt die Qualifizierungsberatung im Wesentlichen zwei Ziele:

  • Die Sensibilisierung der Arbeitgeber für die Notwendigkeit einer strategisch vorausschauenden Personalentwicklung und
  • die Hilfe zur Selbsthilfe bei der Planung und Umsetzung einer nachhaltigen Personalentwicklungsstrategie.

Auch die Nationale Weiterbildungsstrategie habe die Qualifizierungsberatung als Thema aufgegriffen und die Bedeutung einer Ausweitung der Dienstleistung für die Betriebe hervorgehoben, heißt es in der Antwort weiter. Eine quantitative Zielvorgabe existiere nicht, vielmehr müsse sich die Entwicklung am Bedarf der Unternehmen orientieren.

  (05.08.2021, prh)

Im Wortlaut: Antwort der Bundesregierung (PDF, 12 Seiten - Quelle: Deutscher Bundestag)

QUELLE: Nach einer Meldung des Deutschen Bundestages

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