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Förderung digitaler Kompetenzen

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Bundesförderung von Bildungsangeboten zur Erhöhung der Digitalkompetenz

Mit einer Summe von rund 3,9 Millionen Euro fördert das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) die Entwicklung des Digitalführerscheins des Vereins »Deutschland sicher im Netz e.V.« (DsiN) im Zeitraum von 2021 bis 2024.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Der Digitalführerschein sei laut Bundesregierung nur eine von vielen geförderten Initiativen, die die Kompetenz der Bürger im Hinblick auf einen sicheren Umgang mit digitalen Technologien stärken sollen.

In der Antwort wird auch auf die mögliche Förderung der Teilnahme an Weiterbildungsangeboten zum Umgang mit digitalen Technologien durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die örtlichen Agenturen für Arbeit und Jobcenter nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch hingewiesen.

Zur Vorbereitung auf eine (berufsabschlussbezogene) Weiterbildung sind dabei auch Förderleistungen zum Erwerb von Grundkompetenzen möglich – insbesondere auch im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien. Im Rahmen von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III werden durch die Bundesagentur verstärkt auch digitale Grundkompetenzen vermittelt und digitale Lernformen genutzt. Die BA stellt dafür für ihre Standardmaßnahmen nach § 45 SGB III Module zur Vermittlung von digitalen Methoden und Inhalten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer seit dem 1. Januar 2021 zur Verfügung.

Weitere Beispiele seien die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte App »Stadt | Land | DatenFluss« des Deutschen Volkshochschul-Verbands und der »KI-Campus - Die Lernplattform für Künstliche Intelligenz«.

  (10.09.2021, prh)

Im Wortlaut: Antwort der Bundesregierung (PDF, 8 Seiten)

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