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Niedersachsen passt Erwachsenenbildungsgesetz an

Land Niedersachsen

Der Niedersächsische Landtag hat gestern die Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes beschlossen

Ziel ist es, die Höhe der Finanzhilfe der Einrichtungen trotz der Einnahmeeinbußen durch die Pandemie auch in Zukunft sicherzustellen.

Normalerweise berechnet sich die jährliche Finanzhilfe der Erwachsenenbildungseinrichtungen auf Basis eines Drei-Jahres-Durchschnitts der Einnahmen der direkt vorhergehenden Zeiträume. Hintergrund dieses Verfahrens ist das Ziel, geringfügige Schwankungen auszugleichen.

»Die Corona-Pandemie hat die gewachsene, leistungsfähige Landschaft vor große Herausforderungen gestellt: Ganz oder teilweise mussten die Einrichtungen schließen, konnten nur mit kleineren Gruppen arbeiten und dies auch nur unter strengen Hygienebedingungen«, so Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler.

Die durch die Pandemie ausgelösten Einbußen sind absehbar so groß, dass eine Anrechnung des Jahres 2022 die Finanzierung eines unter normalen Bedingungen laufenden Betriebs gefährden könnte. Daher ist mit der nun beschlossenen Gesetzesänderung analog zum Verfahren der vergangenen zwei Jahre auch dieses Jahr aus der Berechnung herausgenommen werden. Durch die Änderung bleibt der Durchschnittswert der Jahre 2017 bis 2019 Berechnungsgrundlage.

(18.05.2022, prh)

Im Wortlaut: Gesetzentwurf zur Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes (PDF, 2 Seiten)

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