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Meisterbonus Bayern

https://www.stmwi.bayern.de/mittelstand-handwerk/aus-und-weiterbildung/meisterbonus/

Der Freistaat Bayern gewährt einen Meisterbonus für erfolgreich abgelegte

  • Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft, in Gesundheitsberufen sowie
  • staatliche Fortbildungsprüfungen in den oben genannten Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.
Ziel ist es, Anreize für berufliche Weiterbildung und Stärkung der persönlichen Qualitäten zu schaffen.

Antragsberechtigte für den Meisterbonus Bayern

Der Meisterbonus wird für die in der Anlage aufgelisteten Abschlüsse vergeben.

Voraussetzungen für den Meisterbonus Bayern

Die Prüfung muss erfolgreich und in der Regel vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt worden sein.
Für die Gewährung des Meisterbonus müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort der Absolventen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.
Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Art und Höhe der Förderung des Meisterbonus Bayern

Die Förderung erfolgt in Form einer Bonuszahlung. Die Höhe des Meisterbonus beträgt
  • 1.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis vor dem 1. Januar 2018 festgestellt wurde,
  • 1.500 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis vom 1. Januar 2018 bis 31. Mai 2019 festgestellt wurde und
  • 2.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2019 festgestellt wurde.

Thematik: Handwerksförderung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitslose, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige

Zuständigkeit:

Zuständig sind die Kammern der gewerblichen Wirtschaft, die Bayerische Verwaltungsschule, die Steuerberaterkammern, die nach der Verordnung über Zuständigkeiten für die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft zuständigen Stellen sowie die agrarwirtschaftlichen Fachschulen.


https://www.stmwi.bayern.de/mittelstand-handwerk/aus-und-weiterbildung/meisterbonus/

Weitere Informationen:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/vergabe-meisterbonus-meisterpreis-bayern.html

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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