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Zuwendungen für die Durchführung von Projekten zur zukunftssicheren Ausgestaltung des Arbeitsmarktes in Sachsen-Anhalt

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/einzelprojektrichtlinie.html

Ziele der Förderung für die Durchführung von Projekten zur zukunftssicheren Ausgestaltung des Arbeitsmarktes in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) besondere arbeitsmarktpolitische Projekte, die sich von der Regelförderung absetzen.
Mitfinanziert werden Projekte zur
  • Unterstützung von Jugendlichen bei der Berufsorientierung und der Integration in Ausbildung und in das Erwerbsleben,
  • Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an den Wandel durch Vernetzung regionaler und internationaler Akteure mit arbeitsmarktpolitischem Bezug sowie durch Strategie- und Kompetenzentwicklung sowie
  • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und weiteren am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen.

Ziel ist, in Sachsen-Anhalt eine Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und ausgeprägtem sozialen und territorialen Zusammenhalt zu entwickeln.

Gegenstand der Förderung für die Durchführung von Projekten zur zukunftssicheren Ausgestaltung des Arbeitsmarktes in Sachsen-Anhalt

Um den aktuellen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt im Land in den Jahren 2014 bis 2020 gerecht werden zu können, sollen die Projekte mindestens eine der folgenden drei übergreifenden Zielsetzungen der Arbeitsmarktpolitik in Sachsen-Anhalt zum Gegenstand haben:

a) Fachkräftebedarf sichern – Fachkräftepotential erhöhen,

b) Lebensperspektiven eröffnen: Gesellschaftliche Teilhabe durch Arbeitsmarktintegration unterstützen,

c) „Gute Arbeit” gestalten – faire und attraktive Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen.

Dazu sind Projekte förderfähig, die sich folgenden spezifischen Zielen zuordnen lassen:

a) Unterstützung von Jugendlichen bei der Berufsorientierung und der Integration in Ausbildung und in das Erwerbsleben, insbesondere durch Entwicklung und Erprobung

aa) von individuellen und bedarfsgerechten Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen für arbeitslose junge Erwachsene bis 35 Jahre, die. bisher ohne arbeitsmarktverwertbaren Berufsabschluss sind,

bb) von neuen Konzepten der Berufsorientierung in enger Verbindung mit der Wirtschaft,

cc) zur Verbesserung der Attraktivität und Qualität beruflicher Bildung sowie Förderung der Durchlässigkeit beruflicher Bildung,

dd) zur Erhöhung der Mobilität der Auszubildenden im Rahmender europäischen Zusammenarbeit sowie Erhöhung interkultureller Kompetenzen.

b) Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an den Wandel durch Vernetzung regionaler und internationaler Akteurinnen und Akteure mit arbeitsmarktpolitischem Bezug sowie durch Strategie- und Kompetenzentwicklung, insbesondere durch Entwicklung und Erprobung

aa) von Projekten zur Sicherstellung einer hohen Qualität von Angeboten der beruflichen Weiterbildung und einer breiten und für unterschiedliche Zielgruppen zugänglichen Information und Beratung über Weiterbildungsangebote,

bb) von Projekten zur Erhöhung der Sensibilität und der Kompetenz von Unternehmen für die Entwicklung von Arbeitgeberattraktivität als Faktor einer nachhaltigen Fachkräftesicherung sowie brauchen- und themenbezogene soziale Interventionen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität. Hierzu gehören auch die Unterstützung des gesunden und aktiven Alterns im betrieblichen Kontext und von gendersensiblen Diversity- und CSR-Konzepten,

cc) von Strategien zur Personal- und Organisationsentwicklung sowie zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit mit dem Ziel der Sicherung des Fachkräftebedarfs. Dies schließt Strategien zum betrieblichen Weiterbildungs-, Wissens-, Gesundheits- und Altersmanagement sowib regional-, zielgruppen- und branchenspezifische Fachkräftepools ein.

c) Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und weiteren am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen, insbesondere durch Entwicklung und Erprobung

aa) beruflicher Perspektiven durch Abbau von Vermittlungshemmnissen und Wiedererlangung beruflicher Handlungskompetenz,

bb) alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige, Bildungsanbieter, Organisationen, Vereine, Verbände, Kommunen

Zuständigkeit:

Bewilligungsbehörde der Förderung für die Durchführung von Projekten zur zukunftssicheren Ausgestaltung des Arbeitsmarktes in Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt, Nebenstelle Dessau
Referat Beschäftigungs- und Arbeitsmarktförderung
Kühnauer Straße 161

06846 Dessau-Roßlau
Tel.: (0340) 6506-0

Zuständiges Ministerium:

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel. (03 91) 5 67-01

https://ms.sachsen-anhalt.de/aktuelles/

E-Mail: Poststelle@ms.sachsen-anhalt.de


https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/einzelprojektrichtlinie.html

Weitere Informationen:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/einzelprojektrichtlinie.html

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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