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Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg: Weiterbildungsrichtlinien

https://www.ilb.de/de/pdf/richtlinie_1162819.pdf

Ziele des Förderprogramms Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg: Weiterbildungsrichtlinien

Die kontinuierliche Beteiligung an beruflicher Weiterbildung, insbesondere von Geringqualifizierten, Älteren, atypisch Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, soll erhöht werden. Die Richtlinie verfolgt einen integrierten Ansatz von betrieblicher und individueller Kompetenzentwicklung.

Wer wird gefördert durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg: Weiterbildungsrichtlinien?

  • Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten,
  • rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg; Zuwendungsempfänger können auch die Dachverbände dieser Vereine sein,
  • öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.

Was wird gefördert durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg: Weiterbildungsrichtlinien?

Die Teilnahme an:

  • beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten und Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, von Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der tätigkeitsbezogenen fachlichen und sozialen Kompetenzen von im Land Brandenburg haupt- und ehrenamlich tätigen Vereinen
  • berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten und Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern und ehrenamtlich Tätigen in der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg

Pro Antrag ist die Förderung von max. 10 verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen möglich. Die Anzahl der Teilnehmenden pro Weiterbildungsmaßnahme ist nicht begrenzt.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft,
  • Auszubildende, Studierende und Praktikanten (außer Ehrenamt),
  • berufsabschlussbezogene Qualifikationen,
  • Maßnahmen, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen. Weiterhin sind Schulungen zu Produkten ausgeschlossen, die bereits im Preis des Produktes inbegriffen sind oder die im Rahmen von Serviceverträgen verbindlich festgelegt sind,
  • Kurse, die dem Erwerb von Fahrerlaubnissen (ausgenommen Bedienberechtigungen) dienen, sowie Maßnahmen der Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung,
  • Maßnahmen, die der individuellen Gesundheitsprävention dienen,
  • Maßnahmen, die als Einzelunterricht erfolgen,
  • Fachtagungen,
  • Maßnahmen mit spirituellen als auch esoterisch orientierten Bildungsinhalten,
  • Antragstellende als auch Maßnahmen, die Inhalte oder Methoden oder die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
  • Antragstellende als auch Maßnahmen, die menschenverachtendes, rassistisches, extremistisches oder sexistisches Gedankengut lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.

Wie wird gefördert durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg: Weiterbildungsrichtlinien?

Weiterbildungsmaßnahmen können mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 1.000 EUR betragen. Pro Teilnehmerin oder Teilnehmer darf der Zuschuss pro Antrag 3.000 EUR nicht überschreiten.

Eine Förderung kann je Zuwendungsempfänger einmal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.

Wie ist das Antragsverfahren für die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg: Weiterbildungsrichtlinien?

Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können seit dem 14. September 2020 online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.

Eine Anmeldung zur Weiterbildung sowie die Weiterbildung selbst, können nach der Antragstellung bei der ILB erfolgen bzw. beginnen (gilt nicht für das Förderelement „Servicepaket für Ansiedlung“). Das Risiko liegt bis zum Erhalt und zur Bestandskraft des Zuwendungsbescheides beim Antragsteller.

Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme bzw. der Start der Weiterbildung vor der online-Antragstellung bei der ILB stellt einen vorzeitigen Maßnahmebeginn dar. Entsprechende Anträge werden abgelehnt.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Organisationen, Vereine, Verbände, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige

Zuständigkeit:

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit (0331 - 660 2200, Mo.- Do. 8.00-17.00, Fr. 8.00-16.00 Uhr).

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam

Kontakt: https://www.ilb.de/de/kontakt/kontakt-formular/infotelefon-arbeit.jsp


https://www.ilb.de/de/pdf/richtlinie_1162819.pdf

Weitere Informationen:
https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2020/

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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