Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)
Ziel und Gegenstand der Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein
- Veranstaltungen wie Kongresse, Tagungen, Workshops und Online-Seminare,
- innovative Modell- oder Pilotprojekte, die geeignet sind, neue Strukturen oder Entwicklungen zu initiieren,
- öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie Broschüren, Publikationen, Internetportale sowie deren Weiterentwicklung,
- Studien, Analysen, Erhebungen und Prognosen.
Antragsberechtigte für die Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein
- Universitäten, Fachhochschulen und deren Institute, Volkshochschulen, Kammern, Kompetenzzentren, Verbände und Organisationen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung mit eigener Rechtsfähigkeit,
- vorrangig kleine und mittlere Unternehmen sowie
- Kommunen
Voraussetzungen für die Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein
Art und Höhe der Förderung durch die für die Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein
Thematik: Qualifizierung
Zielgruppe(n): Bildungsanbieter, Organisationen, Vereine, Verbände, Kommunen, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige
Zuständigkeit:
Antrags- und Bewilligungsstelle für die Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein ist das
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Tel. (04 31) 9 88-47 60
E-Mail: poststelle@wimi.landsh.de
Weitere Informationen:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/fachkraeftesicherung-weiterbildung.html
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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